Insolvenzen

Die Insolvenz ist der nächste Schritt, wenn ein Schuldner nicht mehr in der Lage ist, alle bestehenden Verbindlichkeiten zu bedienen. Schlagen mögliche außergerichtliche Vereinbarungen fehl, dann kann ein Insolvenzverfahren angestrebt werden. Hier gibt es jedoch einige wichtige Faktoren, die beachtet werden müssen. Eine drohende Pleite wird bei vielen Menschen als Bedrohung gesehen. Doch wer die Gläubiger nicht mehr befriedigen und die Rechnungen nicht mehr begleichen kann, hat mit einer Insolvenz eine Chance für Schuldenfreiheit.

Die verschiedenen Insolvenzarten

Wenn sich die Pleitewelle zeigt, dann macht sie weder vor Privatpersonen noch vor Unternehmen Halt. Es gibt aber Unterschiede zwischen Unternehmen und Privatpersonen und daher gibt es auch unterschiedliche Insolvenzarten. Zu unterscheiden ist zwischen:

  • Verbraucherinsolvenzen

Das Verbraucherinsolvenzverfahren läuft auch unter den Privatinsolvenzen und kann von einer natürlichen Person in Auftrag gegeben werden. Der Antragsteller als natürliche Person war nie selbstständig tätig oder war früher selbstständig tätig und hat weniger als 20 Gläubiger sowie keine offenen Forderungen, die aus einer Beschäftigung von Arbeitnehmern heraus stammen. Bei der Verbraucherinsolvenz ist das Wohnsitzgericht zuständig.

  • Regelinsolvenzverfahren

Die Regelinsolvenz ist ebenfalls eine Privatinsolvenz, greift aber bei natürlichen Personen, die selbstständig sind oder früher selbstständig waren und mehr als 19 Gläubiger oder offene Forderungen haben, die noch aus der Beschäftigung von Arbeitnehmern stammen. Hier ist das Insolvenzgericht zuständig. Die Regelinsolvenz gibt es für natürliche und für juristische Personen oder Unternehmen.

  • Insolvenz in Eigenverwaltung

Hierbei handelt es sich um eine der Form der Unternehmensinsolvenzen. Ein Blick auf die Insolvenzstatistik zeigt, dass Firmenpleiten in allen Wirtschaftsbereichen zu finden sind. Modehändler gehören ebenso dazu, wie Restaurants oder Hotels. Ein Ziel ist es, die verschuldeten Unternehmen zu sanieren, um Arbeitsplätze zu erhalten. Die Insolvenz in Eigenverwaltung kann den Sanierungserfolg beeinflussen. Hier bleibt die Geschäftsleitung in der Verwaltung und hat weiter die Verfügungsbefugnis.

  • Schutzschirmverfahren

Das Schutzschirmverfahren beinhaltet die Sanierung, wenn einem Unternehmen durch Überschuldung die Zahlungsunfähigkeit droht. Hier wird mit einem Insolvenzplan gearbeitet. Es kann dann ein Insolvenzplanverfahren durchgeführt werden. Entschuldung und Liquidation in Teilzahlungsbereichen spielen hier eine Rolle.

  • Nachlassinsolvenzverfahren

Eine besondere Form ist das Nachlassinsolvenzverfahren. Es erfolgt, wenn ein Schuldner verstirbt. Durch das Verfahren kann die Haftung der Erben des Schuldners rein auf den Nachlass bezogen werden.

Wo sind die gesetzlichen Regelungen zu finden?

Die Grundlagen für eine Insolvenz und die Restschuldbefreiung sind die Insolvenzregelungen und das Insolvenzrecht. Diese befinden sich in der Insolvenzordnung sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch, dem Handelsgesetzbuch, dem Aktiengesetz und auch der Zivilprozessordnung. Da es im Rahmen der Insolvenzpflicht zahlreiche rechtliche Vereinbarungen gibt, ist die Betreuung durch einen erfahrenen Verwalter für den Schuldner unbedingt notwendig.

Der Ablauf einer Insolvenz

Für die Insolvenz sind verschiedene Schritte notwendig. Es besteht eine Insolvenzantragspflicht. Die Antragspflicht stellt den ersten Schritt dar. Hierfür wird ein Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht durch den Debitor gestellt. Der Antrag muss bereits ein Verzeichnis enthalten, in dem alle Gläubiger sowie die jeweiligen Forderungen aufgelistet sind. Um ein Verfahren aber auch eröffnen zu können, braucht es einen Grund. Bei der Insolvenz ist der Grund normalerweise die bestehende Zahlungsunfähigkeit. Dieser wird dann im Insolvenzantrag vermerkt. Aber auch andere Insolvenzgründe können eingesetzt werden.

Es erfolgt die Prüfung der Zahlungsverpflichtungen durch das Gericht. In vielen Fällen wird bereits ein provisorischer Insolvenzverwalter benannt, der schon einmal Maßnahmen ergreift und das Vermögen des Schuldners sichert. Wenn der Eröffnungsbeschluss erlassen wurde, erfolgt die Benennung eines Insolvenzverwalters. Die Gläubiger teilen ihre Forderungen mit, damit sie ihre Ansprüche geltend machen. Die Gläubigerversammlung ist ein wichtiger Bestandteil.

Der Eintrag in das Insolvenzregister erfolgt. Die Zusammenstellung der Insolvenzmasse sowie deren Verwertung stellen das weitere Vorgehen dar. Ein Vollstreckungsverbot wird ausgesprochen. Alle Zahlungen durch den Debitor gehen jetzt an den Insolvenzverwalter und dieser prüft die Verwertung und Verteilung.

Bei privaten Personen ist das Ziel der Insolvenz die Befreiung von der Restschuld. Die Restschuldbefreiung ist zu beantragen. Über die Wohlverhaltensphase hinweg werden die Verbindlichkeiten bedient und der Schuldner muss sich an die Vorgaben des Gerichtes halten. Nach Abschluss der Wohlverhaltensphase wird dann über die Befreiung der Restschuld entschieden. Diese kann durch die Gläubiger noch angefochten werden.

In einem durchschnittlichen Zeitraum von drei bis sechs Jahren ist ein Verbraucher nach einer Insolvenz schuldenfrei. Er hat dann die Möglichkeit, noch einmal ganz ohne Verbindlichkeiten und Einträgen im Schuldenregister zu beginnen. Wichtig ist zu beachten, sich an die Vorgaben zu halten. Eine Insolvenzverschleppung sorgt dafür, dass es zu großen Problemen kommen kann.

Die möglichen Alternativen zur Insolvenz

Grundsätzlich gibt es nur den Schuldenvergleich als Alternative zu einer Insolvenz. Wenn überschuldete Kreditnehmer feststellen, dass sie nicht mehr in der Lage sind, die bestehenden Verbindlichkeiten abzuzahlen, dann ist das erste Ziel eine außergerichtliche Einigung. Insolvenzen sollten immer den letzten Schritt darstellen. Für den Schuldenvergleich ist es wichtig, einen guten Schuldnerberater an seiner Seite zu haben. Dieser erarbeitet mit dem Debitor einen Schuldenbereinigungsplan und schlägt die Alternative den Gläubigern vor.

Ziel ist eine Einigung zwischen Gläubigern und Schuldner. Diese kann aus unterschiedlichen Aspekten bestehen. So ist es möglich, dass der Debitor eine längere Zahlung anbietet, um eine Stundung der Beträge bittet oder auch um einen Erlass eines Teils seiner Verbindlichkeiten. Für den Gläubiger kann eine Insolvenz mit Befreiung von der Restschuld bedeuten, dass er nur einen geringen Teil seines Geldes erhält. Ein Schuldenvergleich kann daher für beide Seiten sinnvoll sein.

Es ist jedoch wichtig, dass die Gläubiger dem Vergleich zustimmen. Sollte es bei einem oder auch mehreren Gläubigern zu einer Ablehnung kommen, ist die Insolvenz der nächste Schritt.