Der Insolvenzplan ist die wichtigste Basis für den Schuldenvergleich und einen frühzeitigen Austritt aus der Insolvenz. Ein Insolvenzverfahren hat immer das Ziel, den Schuldner von seinen Verbindlichkeiten zu befreien, dabei die Gläubiger aber möglichst gut ausbezahlen zu können. Mit einem Insolvenzplan soll genau das erreicht werden. Das Regelverfahren ist dann hinfällig und eine Wohlverhaltensperiode muss auch nicht eingehalten werden.

Der Insolvenzplan

Was verbirgt sich hinter einem Insolvenzplan?

Der Insolvenzplan ist ein Teil vom Insolvenzplanverfahren und die Vorgaben zur Erstellung und Umsetzung werden durch die Insolvenzverordnung, kurz auch als InsO bezeichnet, festgehalten. Grundsätzlich kann er auch als Sanierungsplan bezeichnet werden. Der Schuldner befindet sich in einer Insolvenz und möchte diese möglichst schnell hinter sich lassen.

Der Insolvenzplan soll für einen Vergleich innerhalb eines laufenden Insolvenzverfahrens sorgen. Eine Einigung kann in dem Fall dadurch erreicht werden, dass es bei dieser Form möglich ist, die Gläubiger teilweise zu überstimmen, da sie als Gruppe gesehen werden. Dies ist anders, wenn eine außergerichtliche Einigung vor der Insolvenz in Angriff genommen wird. Hier besagen die Gläubigerrechte, dass diese abgelehnt werden darf. Kommt es zu nur einer Ablehnung, dann ist die Einigung gescheitert und das Regelinsolvenzverfahren beginnt.

Geeignet ist der Insolvenzplan vor allem dann, wenn der Schuldner den Zugriff auf Drittmittel hat. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn es ein Erbe gibt oder der Schuldner anderweitig zu Geld kommt. In den meisten Fällen wird eine Zahlung durch Dritte getätigt. Das heißt, Freunde oder Bekannte stellen Geld zur Verfügung, damit die Schulden bedient werden können.

Die Basis für den Plan ist eine Vergleichsrechnung. Hier werden die Massewerte vermerkt, die auch eine Relevanz für das normale Insolvenzverfahren haben. Durch die Vergleichsrechnung lässt sich eine alternative Variante erstellen, die dafür sorgen soll, dass die Gläubiger dem Plan zustimmen und die Insolvenz vorzeitig beendet werden kann.

Wie wird ein Insolvenzplan erstellt?

Der Insolvenzplan setzt sich aus zwei Teilen zusammen:

  1. Der darstellende Teil

Der darstellende Teil enthält Informationen dazu, warum es zu einer Insolvenz gekommen ist, wie sich die aktuelle Situation des Schuldners zusammensetzt – auch in Bezug auf die Insolvenzmasse – und welche Maßnahmen für die Sanierung nun geplant sind. Zusätzlich dazu sind in dem Bereich die Schritte aufzulisten, die dafür notwendig sind, die gewünschten Ziele erreichen zu können.

  1. Der gestaltende Teil

In diesem Bereich kommt es zur Auflistung aller Gläubiger. Die Gläubiger werden erst untereinander aufgelistet und dann in verschiedene Gruppen eingeteilt. Die Unterteilung in Gruppen erfolgt nach den Vorgaben der Rechtsstellung. Wenn Gläubiger die gleichen Rechte haben, dann gehören sie einer Gruppe an. In diesem Bereich sind die Besserstellung und die nachrangigen Forderungen zu beachten und beizufügen.

So gibt der Insolvenzplan einen Überblick darüber, wie viele Zahlungen noch offen sind, welche Gesamtverschuldung sich ergibt und welche Gläubigergruppen direkt bedient werden sollten. Der Insolvenzplan wird dann den Gläubigern vorgelegt. Wenn sie diesem zustimmen, dann gehen sie einen Teilverzicht in Bezug auf die Forderungen ein.

Nach der Erstellung muss er erst einmal durch den Schuldner oder die Schuldnerin einem Insolvenzgericht vorgelegt werden. Dieses entscheidet darüber, ob ein Planverfahren gestartet werden kann und ob es zu einem Abstimmungstermin zwischen Insolvenzgläubiger und Planersteller kommt.

Welche Laufzeit hat ein Insolvenzplan?

Die Laufzeit von einem Insolvenzplanverfahren ist deutlich verkürzt. Die komplette Entschuldung kann hier in einem Zeitraum von 12 Monaten oder auch weniger durchgeführt werden.

Wo liegen die Vorteile?

Im Vergleich zu einem normalen Insolvenzverfahren ist ein Verfahren mit einem Insolvenzplan deutlich schneller beendet. Ein Teil der Schulden wird dem Schuldner zudem durch die Gläubiger erlassen. Dies wäre zwar auch bei einem Verbraucherinsolvenzverfahren der Fall in Form der Restschuldbefreiung. Allerdings würde die Laufzeit deutlich länger andauern bei der Regelinsolvenz nach den Vorgaben der Insolvenzordnung. Zudem hat der Insolvenzplan normalerweise sehr gute Erfolgschancen. Auch dann, wenn einer der Gläubiger nicht zustimmt, besteht die Möglichkeit, den Plan dennoch umzusetzen, wenn der Gläubiger überstimmt wird.

Wo liegen die Nachteile?

Auch wenn der Insolvenzplan dafür sorgen kann, dass ein Insolvenzverfahren gekürzt wird, so bringt er nicht nur Vorteile, sondern auch Nachteile mit sich. Hier ist vor allem der hohe Aufwand zu benennen, der für den Verbraucher anfällt. Die Inanspruchnahme eines Experten ist unbedingt notwendig.

Zudem ist es notwendig nachweisen zu können, dass mit der Einkommenssituation auch die Nutzung des Insolvenzplanverfahrens möglich ist. Gleichzeitig fallen deutlich höhere Kosten an, die getragen werden müssen.

Welche Kosten fallen an?

Die Erstellung eines Insolvenzplanes erfolgt normalerweise in Zusammenarbeit mit einer Schuldnerberatung. Für den Schuldner selbst bringt er sehr viel Aufwand mit sich. Teilweise kann auch mit einem Anwalt jeder notwendige Schritt erarbeitet werden. Die Kosten stehen über den Kosten, die bei einer klassischen Privatinsolvenz anfallen. Generell besteht die Vorgabe, dass das Insolvenzplanverfahren eine deutliche Verbesserung der finanziellen Situation für die Gläubiger mit sich bringt, als es bei einer normalen Verbraucherinsolvenz der Fall wäre.

Wie hoch die Kosten für das gesamte Verfahren sind, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Daher gibt es keine allgemeinen Übersichten, die einen Überblick über die möglichen Kosten geben. Es ist immer empfehlenswert, sich vor der Zusammenarbeit mit einem Berater oder einem Anwalt über die zu erwartenden Kosten zu informieren.

Die Verfahrenskosten bewegen sich durchschnittlich bei rund 2.000 bis hin zu 3.500 Euro. Zusätzlich dazu werden noch die Kosten für den Anwalt und für die Erstellung des Planangebotes aufgerufen.

Das ist noch wichtig zu wissen

Damit der Insolvenzplan angenommen werden kann, muss eine Summen- oder Kopfmehrheit bestehen. Das heißt, der Gläubigerausschuss entscheidet, ob eine Annahme erfolgt. Auch wenn bei der Gläubigerversammlung einer oder mehrere Gläubiger gegen den Plan und die Plananlagen stimmen, so kann dennoch das Regelinsolvenzverfahren durch das Insolvenzplanverfahren ersetzt werden, wenn eine Summenmehrheit besteht.

Nach der vollständigen Auszahlung der vermerkten Insolvenzforderungen ist der Schuldner schuldenfrei. Möglich ist diese Anwendung auch bei einer Unternehmensinsolvenz. Allerdings dient der Insolvenzplan hier vor allem der Abwendung und dem Vorzug beim Schlusstermin. So soll der Geschäftsbetrieb trotz Überschuldung am Laufen gehalten werden.

Wichtig ist, dass der Anlauf sachgerecht verläuft und alle Mitgliedschaftsrechte der Gläubiger und Gläubigerinnen berücksichtigt werden. Die Forderungsanmeldung sowie ein möglicher Forderungsverzicht durch die Gläubiger sind ebenfalls dem Insolvenzplan beizufügen und dem Gericht vorzulegen.