Zahlreiche Menschen haben Schulden. Gerade im Rahmen der Immobilienfinanzierung ist es oft nicht möglich, den Kauf vom Eigenkapital zu bestreiten. Aber auch Konsum-Käufe, Reisen oder der Ausgleich vom Dispokredit können ein Grund für Schulden sein. Diese sind so lange kein Problem, wie sie auch bedient werden können. Ist dies nicht mehr der Fall, dann liegt eine Überschuldung vor.
Was ist die Definition der Überschuldung?
Von einer Überschuldung wird dann gesprochen, wenn der Schuldner so hohe Verbindlichkeiten hat, dass er diese nicht mehr bedienen kann. Häufig kommt die Überschuldung schleichend. Wer verschuldet ist, der wird grundsätzlich bedacht haben, dass auch längerfristige Monatsraten bedient werden müssen. Möglicherweise war die finanzielle Situation dazu auch gut genug. Dennoch kann es passieren, dass durch weitere Verbindlichkeiten, Arbeitslosigkeit oder auch Krankheit, die Einnahmen sinken. Die Verbindlichkeiten bleiben jedoch bestehen.
In der Überschuldungsbilanz lässt sich dann erkennen, wie hoch die Verbindlichkeiten und wie hoch die Einnahmen sind. Hier wird geschaut, inwieweit die Schulden noch bedient werden können und dennoch ausreichend Geld bleibt, um den Alltag bestreiten zu können. Wenn dies nicht mehr möglich ist, wird von einer Überschuldung gesprochen.
Insolvenz – der einzige Ausweg aus der Überschuldung?
Immer wieder wird von Insolvenzverschleppung, Bankrott oder auch nur von Verbraucherinsolvenz gesprochen, wenn es darum geht, gegen die Überschuldung anzugehen oder sich der Situation zu entziehen. Die Insolvenz ist grundlegend eine Möglichkeit, die Überschuldung in den Griff zu bekommen. Dabei ist aber zu bedenken, dass es eine unwirtschaftliche Entscheidung für die Darlehensgeber und Gläubiger ist, die dann eine Begleichung kaum noch vollständig erwarten können.
Ein Eröffnungsgrund muss zudem erst einmal vorliegen. Hier ist es notwendig, den Weg zu einer Schuldnerberatungsstelle zu machen. Gemeinsam wird geprüft, inwieweit eine Zahlungsfähigkeit noch vorliegt und ob ein Vergleich über einen Schuldenbereinigungsplan geschlossen werden kann.
Laut Insolvenzordnung muss deutlich werden, dass als Insolvenzgrund der missglückte Schuldenbereinigungsplan dient. Es besteht dann eine Insolvenzantragspflicht.
Auch Unternehmen können sich in der Überschuldung befinden. Handelt es sich bei dem Unternehmen um eine GmbH, muss eine Fortbestehensprognose durchgeführt werden. Diese ist nicht mit einer Fortführungsprognose zu verwechseln. Bei der Fortbestehungsprognose ist es wichtig, dass die gesetzlichen Vertreter des Unternehmens den Antrag auf Privatinsolvenz stellen. Es wird dann geprüft, ob eine Fortbestehung des Unternehmens möglich ist.
Wie hilft die Schuldnerberatungsstelle bei der Überschuldung?
Mitten in der Schuldenfalle ist es wichtig, sich ein Bild zu machen und sich einzugestehen, dass man überschuldet ist. Es ist nicht verkehrt, sich Unterstützung zu holen. Bei einer Schuldnerberatung wird genau geschaut, welche Möglichkeiten es gegen die Überschuldung gibt.
Der Überschuldungsstatus wird unter die Lupe genommen. Unter anderem wird der Blick dabei auf die Haushaltsführung und auch die Liquidationswerte gerichtet. Wo sind noch Einsparungen möglich? Welche Werte können liquidiert werden, um mit dem Geld offene Verbindlichkeiten zu bedienen? Diesen Fragen müssen sich Schuldner stellen, damit sie eine Insolvenz abwenden können. Die vorhandenen Vermögenswerte sind dabei ein wichtiger Faktor. Hier ist anzusetzen um rechnerisch zu schauen, inwieweit ein Verkauf der Vermögenswerte schon einen hohen Teil der Schulden decken könnte.
Der Vorteil bei einer Schuldenbereinigung ohne Insolvenz ist, dass auch das Konto nicht gepfändet wird. Es ist empfehlenswert, sich mit den Gläubigern in Verbindung zu setzen und mit diesen zu sprechen. Dabei ist es wichtig, möglichst ehrlich zu sein und Angebote für die Rückzahlung zu machen. Viele Gläubiger erklären sich damit einverstanden, die Raten zu verringern oder die Laufzeiten anzupassen, wenn sie dafür den gesamten Betrag bekommen.