Auch Banken können in die Insolvenz gehen, doch was bedeutet dies für den Kunden und die Sparer? Hier greift die Einlagensicherung. Es muss unterschieden werden zwischen der Sicherungsgrenze für die EU sowie innerhalb von Deutschland. Für den Schutz der Spareinlagen gibt es unterschiedliche Vorgaben. Die Anlegerentschädigung basiert daher auf der Einlagensicherung der jeweiligen Bank.

Einlagensicherung

Für welche Bereiche gilt die Einlagensicherung?

Die Einlagensicherungssysteme gelten nicht für alle Finanzangebote, die durch eine Bank zur Verfügung gestellt werden. Sie greifen dann, wenn die Kunden Geld auf dem lautenden Girokonto, dem Tagesgeldkonto oder Festgeldkonto haben oder über Sparbriefe sowie Sparguthaben verfügen. Doch was ist mit Wertpapiergeschäften? Hier ist zu beachten, dass es sich nicht um Einlagen handelt. Stattdessen haben die Banken hier nur einen Verwahrungsauftrag. Wenn es zu einer Insolvenz kommt, dann sind die Wertpapiere kein Teil beim Entschädigungsfall. Sie sind aber dennoch nicht verloren. Stattdessen besteht die Möglichkeit, diese auf ein anderes Depot übertragen zu können.

Die Sicherungssysteme in der EU

Wenn eine Bank in die Insolvenz geht, die ihren Sitz in der Europäischen Union hat, dann greift die klassische Einlagensicherung nach der Einlagensicherungsrichtlinie. Guthaben in den oben genannten Bereichen haben dann einen Schutzumfang von 100.000 Euro. Wenn es sich um ein Gemeinschaftskonto handelt, steigt der Schutzumfang sogar auf 200.000 Euro.

Interessant zu Wissen. Eine Erhöhung auf einen Betrag von bis zu 500.000 Euro ist möglich. Hier muss jedoch nachgewiesen werden, dass sich auf dem Konto ein hohes Guthaben befand, das auf besonderen Lebensumständen basiert. Es gelten beispielsweise Erklärungen, wie eine Scheidung oder auch der Verkauf einer Immobilie.

Allerdings verfügt die EU nicht über eine einzelne Entschädigungseinrichtung, die für alle Banken gilt. Stattdessen müssen die Mitgliedsstaaten selbst für die Sicherung der Einlagen sorgen. Die Grundlage dafür stellt jedoch das Einlagensicherungsgesetz dar. Hier greift eine EU-Richtlinie. Diese wurde bereits 2014 festgelegt und enthält die Vorgabe, dass die Länder einen nationalen Einlagensicherungsfonds vorweisen müssen, der nachweislich über ein bestimmtes Vermögen verfügt.

Informationen zur Einlagensicherung in Deutschland

In Deutschland spielt die Institutssicherung eine große Rolle. Allerdings ist es schwer, sich einen Überblick zu verschaffen, da das System der Banken sehr umfangreich gehalten ist. Grund dafür ist, dass eine Kombination aus privaten und öffentlichen Banken zu finden ist. Auch wenn sich alle Banken nach dem Anlegerentschädigungsgesetz richten müssen, so haben die Geldinstitute, Genossenschaftsbanken oder der Bankenverband, wie die Sparkassen, ihre eigene Sicherungseinrichtung. Geprüft wird die Einlagensicherung bei einem Bankensystem durch die Bankenaufsicht beziehungsweise die Finanzdienstleistungsaufsicht.

Bei den privaten Banken greift jedoch die EdB. Es handelt sich hierbei um die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken. Zu beachten ist, dass in Deutschland einige Banken agieren, die ihren Sitz jedoch im Ausland haben. Der Entschädigungsanspruch sowie die Auszahlung basieren dann auf den Systemen im jeweiligen Land.

Der freiwillige Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken

Neben den gesetzlich vorgegebenen Bankeinlagen für die Einlagensicherung befinden sich viele private Banken noch in einer doppelten Absicherung. Hierbei handelt es sich um den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken. Wenn eine Bank, eine Bankenunion oder eine Finanzgruppe hier Mitglied sind, dann erhöht sich der Einlagenschutz für die Kunden auf dem Tagesgeldkonto, Girokonten, Gemeinschaftskonten oder auch Festgeldkonten. Die Kundeneinlagen sind abgedeckt bis zu einem prozentualen Maximalbedarf abhängig vom Eigenkapital der Bank.

Wichtig: Bei den öffentlichen Banken gibt es noch einmal eine eigene Einlagensicherung, die das Sparguthaben im Ernstfall schützt.  Hier greift die Einrichtung der Entschädigung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands, kurz auch als EdÖ bekannt.

Was für Bankkunden noch wichtig ist

Wenn es um die Einlagensicherung geht, dann sind Banken verpflichtet, über einen Informationsbogen jährlich die Kunden zu informieren. DSGV-konform muss dieser versendet werden. Die Einlagensicherung ist so ausgelegt, dass bei einer Schieflage die Einlagen und Zinserträge der Kunden geschützt sind. Die haftenden Stellen können dann einspringen, wenn die Kunden entschädigt werden müssen.

Wenn es jedoch zu einem umfangreichen Krisenfall, wie einer großen Bankenkrise kommt, dann hat sich bereits gezeigt, dass die Mitgliedsinstitute von privaten und öffentlichen Einlagensicherungen kaum eine umfangreiche Absicherung aller Kunden zur Verfügung stellen können. Inwieweit dann noch der Gegenwert der Einlagen durch die Deckungssumme wirklich ausgezahlt werden kann und ob eine Auszahlungsfrist überhaupt einzuhalten ist, würde sich kurzfristig zeigen. Dennoch ist es gut zu wissen, dass die Kundeneinlagen in der EU einen grundsätzlichen Schutz durch die Einlagensicherung haben.