Die Bezeichnung der Schuldenregulierung bezieht sich auf die Tilgung von Schulden an den Gläubiger. Es kann jedoch sein, dass Sie die Schulden nicht mehr wie vereinbart tilgen können. In diesem Fall greift die Schuldenregulierung ebenfalls. Aber was bedeutet Schuldenregulierung dann? Das Schuldenregulierungsverfahren unterliegt dem Insolvenzrecht in Österreich. In Deutschland wird von einer Privatinsolvenz gesprochen.

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Der Ablauf einer Schuldnerregulierung

Wenn Sie eine Restschuldbefreiung im Rahmen eines Schuldenregulierungsverfahrens oder einer Privatinsolvenz anstreben, ist die erste Anlaufstelle ein Schuldnerberater. Heute ist es relativ schnell passiert, dass die Schuldenfalle zuschnappt. So wird eine Überschuldung beispielsweise durch Ratenzahlungen beim Kauf von Produkten gefördert. Aber auch durch Kredite ist dies möglich.

Schnell kann dies in einem Verbraucherinsolvenzverfahren enden. Bei einer Schuldnerberatungsstelle wird geprüft, wie eine Schuldenregulierung durchgeführt werden kann. Im Fokus steht es, die Ausgaben zu senken und die Einnahmen zu erhöhen. Der Lebensunterhalt muss gewährleistet werden. Zudem kann mit dem Schuldnerberater geprüft werden, ob es möglich ist, Sozialleistungen zu erhalten. Liegen Luxuswerte vor, können diese monetarisiert werden. Mit dem dadurch eingenommenen Geld, kann ein Einigungsversuch angestrebt werden. Pfändbares würde in einem Verfahren in die Insolvenzmasse gezählt werden, um möglichst viele Schulden regulieren zu können. Eine gütliche Einigung ist besser, also einen Vollstreckungsbescheid zu erhalten.

Unterlagen für die Schuldenregulierung zusammensuchen

Um einen Schuldenbereinigungsplan erstellen zu können, sollten überschuldete Kreditnehmer alle Unterlagen zusammentragen. Diese werden im Rahmen der Schuldenberatung verwertet. Hier kann erkannt werden, was in welchem Zeitraum getilgt werden muss, wo die Zinsen und Raten festgeschrieben sind und wo möglicherweise eine Umschuldung helfen kann. Auch die aktuellen Vermögensverhältnisse spielen eine wichtige Rolle. Insolvenzgläubiger haben ein Anrecht darauf, anhand der Vermögenssituation soweit es geht ausgezahlt zu werden. Nur dann ist eine Schuldenbereinigung möglich.

Teilweise kann auch eine Umschuldung durchgeführt werden, um schuldenfrei zu werden. Bevor es zu einer Insolvenzeröffnung an das Insolvenzgericht geht, kann darüber mit der Beratungshilfe nachgedacht werden. In der Schuldenberatung ist die Umschuldung ein wichtiges Thema. Durch eine Zusammenfassung aller Verbindlichkeiten in einem Kredit, haben Sie einen besseren Überblick über ihre Situation.

Verhandlungen mit den Gläubigern – was bedeutet Schuldenregulierung?

Um in der Schuldenregulierung eine außergerichtliche Einigung erzielen zu können, sollten in der Schuldenanalyse alle Gläubiger aufgelistet und kontaktiert werden. In den Verhandlungen können Alternativen, beispielsweise eine Stundung mit Ratenzahlung, angeboten werden. Häufig haben Gläubiger kein Interesse daran, eine Verbraucherinsolvenz oder eine Unternehmensinsolvenz herbeizuführen. Bei einer Regelinsolvenz erhalten viele Kreditgeber nur einen Teil oder gar kein Geld. Nach der Wohlverhaltensphase und dem Ablauf der Fristen, können Sie im Rahmen der Insolvenz eine Endschuldbefreiung erhalten.

Verhandlungen sind vor allem dann erfolgreich, wenn bereits ein Zahlungsplan vorgeschlagen werden kann. Die Teilbeträge sollten auf der aktuellen finanziellen Situation basieren. Durch die Unterstützung der Berater kann eine Regulierung der Schulden so möglicherweise erfolgen.

Sie haben in einem Zahlungsvergleich die Möglichkeit, einen abschließenden Betrag anzubieten. Verzichten die Gläubiger dann auf den Restbetrag, ist das ein wichtiger Schritt bei der Regulierung der Schulden.

Tipp: Fragen Sie auch nach, ob ein Verzicht auf Mahngebühren, mögliche Verfahrenskosten und Verzugszinsen möglich ist. So steigen Ihre Verbindlichkeiten nicht weiter an.

Privatinsolvenz als letzter Ausweg

Erst dann, wenn mit der Schuldnerberatung keine Schuldenregulierung erzielt werden kann, sollte der Weg zu einer Insolvenzberatung führen. Im Rahmen der Insolvenzverordnung werden Sie über die nächsten Schritte informiert. Zu bedenken ist, dass die Insolvenz über sechs Jahre geht. Über einen Finanzplan wird die Schuldenregulierung dann durchgeführt. Nach sechs Jahren kommt es zu einer Befreiung der restlichen Schulden und Sie können Ihre Bonität wiederherstellen.

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