Mit den vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahren wurden Maßnahmen entwickelt, die dafür sorgen sollen, dass Schuldner in der Lage sind, eine Insolvenz zu vermeiden. Die grundsätzliche Idee, dass Unternehmen in Eigenverwaltung und ohne Insolvenzverfahren die Chance haben, eine Rekonstruierung durchzuführen, soll vor allem auf den Arbeitnehmern helfen.
Neues Gesetz im Zuge der Corona-Krise
Der Sanierungsplan oder auch der Restrukturierungsplan sind bereits seit Jahren ein wichtiger Teil bei einer Insolvenz. Doch mit der Corona-Krise hat sich einiges verändert. Viele Unternehmen schaffen es nicht mehr, ihre Kosten zu decken und schreiben schon den Insolvenzplan. Im Frühjahr 2020 wurde dafür gesorgt, dass es zu einer Aussetzung der Pflicht für einen Insolvenzantrag beim Insolvenzgericht gekommen ist. Doch für viele Unternehmen ist das nur ein zeitlicher Faktor, da sie kaum in der Lage sind, den Konkurs doch noch abzuwenden.
Eine Rekonstruktion mit einem Restrukturierungsrahmen oder auch ein Verfahren zur Sanierung sind für eine Unternehmenssanierung hier die wichtige Basis. Daher wurde ein neues Gesetz erlassen. Es handelt sich um das SanInsFoG. Das „Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts“ ermöglicht die Nutzung eines außerinsolvenzlichen Verfahrens für die Unternehmenssanierung. Unter anderem wurde die Entscheidung auch auf der Basis der Ergebnisse der ESUG-Studie erlassen.
StaRUG kann ab Januar 2021 eingesetzt werden
Unternehmen können ab Januar 2021 eine finanzwirtschaftliche Sanierung durchführen, ohne dabei ein öffentliches Verfahren anstreben zu müssen. Die Grundlagen für dieses Verfahren bilden die Restrukturierungsmaßnahmen und die Stabilisierungsmaßnahmen nach StaRUG. Das reguläre Verfahren für die Insolvenz sowie die Sanierung, die mit der Eigenverwaltung erfolgen kann, werden so noch ergänzt. Hier wird beim Sanierungsverfahren vor allem der Restrukturierungsplan aufgegriffen. Eine Insolvenzeröffnung soll auf diese Weise verhindert werden.
Wichtig zu beachten ist, dass für den Plan auch Ausnahmen bestehen. Hierbei handelt es sich um die Forderungen, die aus Ansprüchen von Arbeitnehmern entstehen. Vor allem deutlich wird der Unterschied zu einer Insolvenz dadurch, dass es Beschränkungen geben kann, die sich auf bestimmte Forderungen und Schulden konzentrieren. So kann das Sanierungsverfahren beispielsweise mit dem Fokus auf die Kreditgläubiger gesetzt werden. Während bei einer Insolvenz die Insolvenzgläubiger und der Gläubigerausschuss einen großen Einfluss auf den Verlauf haben, ist dies hier nicht so. Stattdessen wird in einzelne Gläubigergruppen unterteilt.
Restrukturierungsplan für Sanierungsverfahren braucht Zustimmung
Auch wenn kein klassisches Konkursverfahren vor dem Handelsgericht oder dem Landesgericht erfolgt, so ist es dennoch notwendig, dass die Gläubiger dem Sanierungsplan zustimmen. Auch hier muss grundsätzlich ein Vermögensverzeichnis erstellt werden, wie es auch in einer Insolvenzverordnung festgehalten ist. Die Zustimmung der Gläubiger benötigt eine Höhe von 75 %. Zudem gibt es noch einen Zusatz, der eine Regelung beinhaltet, was passiert, wenn es keine ausreichende Zustimmung gibt. Es wird dabei von einer Minderung des Schadensersatzanspruches gesprochen. So können beim Gericht Anträge darauf gestellt werden, dass vorzeitige Beendigungen von Verträgen erfolgen sollen. Hier wird dann zugestimmt, wenn dies für die Sanierungsmaßnahmen relevant ist.
Generelle Unterschiede zwischen dem außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren
Wenn eine Insolvenz bei Gericht beantragt wird, da eine Überschuldung vorliegt, dann wird eine Insolvenzdatei eingelegt. Der Sachverwalter oder Masseverwalter bekommt für das Konkursverfahren die Handhabung und Verfügungsbefugnis und sorgt für eine Verteilung der Insolvenzmasse. Eine Sanierung oder auch das Restrukturieren kann nur mit einem Schutzschirmverfahren erfolgen. Gerade wenn ein Unternehmen hoch verschuldet ist, wird jedoch alles verwertet.
Bei einem Sanierungsverfahren besteht die Chance, dass das Unternehmen noch gehalten und wieder aufgebaut werden kann. Dabei muss es sich um ein kostendeckendes Verfahren mit einem Sanierungsberater handeln. Die im Rahmen der Corona-Pandemie neu eingeführten Maßnahmen haben das Ziel, die Firmensanierungen zu unterstützen und zu verhindern, dass auch hoch verschuldete Unternehmen direkt in die Insolvenz gehen müssen.