Rechte und Pflichten bei Schulden und Krediten

Kreditnehmer, die ein Darlehen in Anspruch nehmen, stehen rechtlich gesehen in der Schuld des Kreditgebers. Diese Schuld beinhaltet, den in Anspruch genommenen Betrag abzuzahlen. Es wird daher umgangssprachlich auch von Schulden gesprochen. Der Kreditnehmer hat bei Schulden und Krediten sowohl Rechte als auch Pflichten. Mehr zum Thema Rechte und Pflichten bei Schulden und Krediten finden Sie in diesem Artikel.

Die Rechte des Kreditnehmers

Die Rechte des Kreditnehmers sind klar aufgestellt und im BGB festgehalten. Wer einen Darlehensvertrag in Anspruch nehmen möchte, der hat das Recht darauf, umfangreich informiert zu werden. Diese Informationen beziehen sich auf die folgenden Punkte:

  • Kosten: Die Übersicht über die Kreditkosten ist einer der wichtigsten Aspekte. Oft setzen sich diese nicht nur durch den Effektivzins zusammen. Der Darlehensgeber ist verpflichtet klar anzugeben, welche Kosten mit den monatlichen Zahlungen beglichen werden. Hierbei kann es sich um Bearbeitungsgebühren, eine Kreditversicherung oder auch um weitere Gebühren handeln. Nach der Preisangabenverordnung ist dies genau darzustellen.
  • Kreditart: Es gibt heute verschiedene Arten von Krediten. Der Kreditnehmer hat das Recht auf eine Darstellung im Vertrag, um was für eine Kreditart es sich handelt. Auch wenn es eine Zweckbindung gibt, muss darauf klar verwiesen werden.
  • Kreditvergleich: Jeder Kreditnehmer hat das Recht, Kredite zu vergleichen. Es dürfen sich so viele Angebote eingeholt werden, wie der Kreditnehmer gerne möchte. Zu bedenken ist jedoch, dass mehrere Anfragen bei verschiedenen Banken auch in der SCHUFA vermerkt werden.
  • Kündigung oder vorzeitige Rückzahlung: Grundsätzlich haben Kreditnehmer das Recht, den Kredit auch dann zu kündigen, wenn es noch einen höheren Betrag zu begleichen gibt. Es handelt sich dann um eine vorzeitige Abzahlung. Die Bank kann dafür jedoch eine Vorfälligkeitsentschädigung fordern.

Wichtig: Der Ehepartner muss nicht mit in den Vertrag aufgenommen werden und auch nicht für die Schulden aufkommen. Wenn als Kreditnehmer ausschließlich eine Person im Darlehensvertrag steht, ist eine Haftungsübertragung nicht möglich.

Die Pflichten des Kreditnehmers

Neben den Rechten hat der Kreditnehmer aber auch einige Pflichten, die er erfüllen muss, wenn er ein Darlehen erhalten möchte oder ein Darlehen hat. Diese sind:

  • Ehrliche Angaben: Bereits beim Kreditantrag werden verschiedene Fragen an den Kreditnehmer gestellt. Er hat die Pflicht, hier klar und ehrlich zu antworten. Dies gilt auch während der Laufzeit. Ändert sich der Wohnort, ist das immer anzugeben. Änderungen beim Einkommen während der Laufzeit müssen jedoch nicht angegeben werden.
  • Nachweise Einkommen oder Sicherheiten: Die Bank muss sicherstellen können, dass der Kreditnehmer mit dem Darlehen nicht über seinen möglichen finanziellen Verhältnissen liegt. Auch eine Absicherung des eigenen Risikos ist für die Bank wichtig. Daher werden Nachweise für Einkommen und Sicherheit gefordert. Der Kreditnehmer hat die Pflicht, den Forderungen nachzukommen, wenn er ein Darlehen in Anspruch nehmen möchte.
  • Bonitätsprüfung: Die Pflicht zu einer Bonitätsprüfung wird bei jedem Kreditantrag festgehalten. Hier stimmt der Kreditnehmer zu. Es ist seine Pflicht, auch in diesem Zusammenhang alle notwendigen Angaben zu machen.
  • Rückzahlung: Wer einen Kreditvertrag unterzeichnet, der verpflichtet sich auch zur Tilgung nach den vereinbarten Rahmenbedingungen. Das heißt, er muss die monatlichen Zahlungen leisten. Zudem besteht die Verpflichtung, den Kreditgeber darüber zu informieren, wenn eine Zahlung nicht erfolgen kann. Auf diese Weise können beide Parteien Lösungen finden. Wenn die Zahlung der Monatsraten zwei Monate hintereinander entfällt, ist eine fristlose Kündigung durch die Bank möglich.

Wichtig: Die Pflichten sind im Kreditvertrag festgehalten. Es ist daher immer wichtig, den Vertrag erst zu lesen und nur dann zu unterzeichnen, wenn der Kreditnehmer damit einverstanden ist, diese Pflichten auch zu tragen.

Die Pflichten bei einer Überschuldung

Wenn ein Kreditnehmer überschuldet ist, ist dies für beide Seiten eine schwierige Situation. Das heißt, er ist nicht mehr in der Lage, seine Verbindlichkeiten zu begleichen. Verschuldete Darlehensnehmer sind dazu verpflichtet, ihre Finanzen offenzulegen, um die Gläubiger bedienen zu können. Dies gilt vor allem dann, wenn er eine Verbraucherinsolvenz anstrebt.

Im Rahmen einer Schuldnerberatung wird geprüft, wie hoch die Verbindlichkeiten sind und welche Wege es gibt, damit der Darlehensnehmer wieder schuldenfrei ist. Wird die Verbraucherinsolvenz mit einer Restschuldbefreiung angestrebt, bestehen die folgenden Pflichten:

  • Erwerbstätigkeit: Wer sich in einer Insolvenz befindet, der ist dazu verpflichtet, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Tätigkeiten, die als zumutbar gelten, dürfen nicht abgelehnt werden. Erfolgt eine Ablehnung, gefährdet dies die Insolvenz stark.
  • Einkommensabgabe: Der Schuldner ist dazu verpflichtet, den pfändbaren Teil laut gesetzlichen Tabellen, an den Treuhänder zu leiten. Wird nicht das komplette pfändbare Einkommen angegeben, ist dies ebenfalls eine starke Gefährdung.
  • Wohnanschrift: Es besteht die Pflicht, jeden Wechsel der Wohnanschrift anzugeben.
  • Erbe: Bei einem Erbe ist der Schuldner verpflichtet, die Hälfte an den Treuhänder zur Zahlung der Schulden zu geben.