Dass Staatsverschuldungen für ein Land eine hohe Belastung mit sich bringen, ist kein Geheimnis. Häufig sind aber auch die Bürger eines Landes verschuldet und zwar unter anderem in Hinblick auf Kosten, die durch den Staat aufgerufen werden. Steuerschulden oder auch „Schulden durch Steuern“ sind ein Punkt, den ein Schuldner unbedingt ernst nehmen sollte. Sie gehören nicht zu einer Restschuldbefreiung nach der Wohlverhaltensphase bei einer Privatinsolvenz oder einer Regelinsolvenz.

Schulden durch Steuern

Was sind Schulden durch Steuern und wie können Steuerschulden entstehen?

Wer sich bei der Steuer verschuldet, hat nicht lange Zeit, diese Beträge zu begleichen. Steuerschulden sind ein wichtiger Punkt, der hohe Kosten nach sich ziehen kann. Bei Steuerschulden handelt es sich um aufgelaufene Steuern, die für einen bestimmten Abrechnungszeitraum gelten. Wenn der Steuerzahler im Abrechnungszeitraum eine zu geringe Steuerzahlung durchgeführt hat, müssen die Steuern nachgezahlt werden. Dafür gibt es einen Zeitraum von vier bis sechs Wochen. In diesem Zeitraum muss der Betrag gezahlt werden. Ist dies nicht der Fall, kann es zu Strafgebühren und Säumniszuschlägen kommen.

Sobald der Steuerbescheid eingeht, sollte dieser immer geprüft werden. Es ist eine Steuernachzahlung vermerkt? Für diese kann ein Widerspruch bei allen Steuerarten eingelegt werden. Dadurch verlängert sich die Zahlungsfrist nicht und der Betrag muss dennoch zum angegebenen Zeitpunkt beglichen werden. Wer das nicht kann oder möchte, beispielsweise weil er sich in einer Notlage befindet, der muss einen zusätzlichen Antrag stellen.

Wie hoch ist der Säumniszuschlag bei Steuerschulden?

Wenn Steuerschulden anfallen, dann kann es zu einem Säumniszuschlag kommen. Dieser liegt in der Regel bei 1 % pro Monat. Das bedeutet, dass pro Jahr 12 % Zinsen anfallen und damit liegt der Zinssatz oft noch über dem eines Dispokredits.

Wie ist sich bei Steuerschulden zu verhalten?

Für den Steuerschuldner ist zu beachten, dass es einige Punkte gibt, die bei Steuerschulden durchgeführt werden können. Dazu gehören:

  1. Steuerbescheid prüfen

Grundsätzlich sollte der Steuerbescheid immer erst einmal auf die Richtigkeit geprüft werden. Nur so kann auch sichergestellt werden, eine falsche Berechnung zu erkennen. In dem Fall wird ein Widerspruch eingelegt. Das Finanzamt prüft die beanstandet Punkte dann noch einmal. Wenn es zu einer Verschlechterung für den Steuerzahler kommen würde, wird der Bescheid nicht angepasst. Anders sieht es aus, wenn es sich um eine Verbesserung handelt. In dem Fall erfolgt eine Anpassung und die Steuerschulden können sinken.

  1. Vorauszahlungen erhöhen

Generell ist es empfehlenswert, die Vorauszahlungen zu erhöhen, wenn sich abzeichnet, dass sich die Einnahmen erhöhen. Dies hat den Vorteil, dass das Finanzamt in der Regel keine Nachforderungen stellen muss und es vielleicht sogar Rückzahlungen gibt.

  1. Pünktlich zahlen

Wenn es zu einer Nachzahlung kommt, sollte diese rechtzeitig überwiesen werden. Nur so lässt sich vermeiden, dass es zu hohen Zuschlägen kommt. Zu beachten ist auch, dass ein eingelegter Widerspruch nicht heißt, dass die Nachzahlung erst einmal nicht getragen werden muss. Hier muss ein zusätzlicher Antrag auf Aussetzung gestellt werden.

Was passiert, wenn die Steuerschulden nicht gezahlt werden können?

Wenn die Nachzahlung höher als erwartet ist oder der Schuldner das Geld nicht hat, dann gibt es drei verschiedene Möglichkeiten:

  1. Geld von Freunden und Verwandten leihen

Es kann sich das Geld geliehen werden. Der Vorteil bei einem Privatkredit ist, dass keine oder nur geringe Zinsen anfallen und die Rückzahlung oft etwas flexibler möglich ist. Grundsätzlich sollte aber auch ein Kredit von privat schriftlich festgehalten werden.

  1. Kredit aufnehmen

Da ein Zinssatz in Höhe von 12 % pro Jahr beim Säumniszuschlag sehr hoch ist, ist es empfehlenswert, lieben einen klassischen Ratenkredit aufzunehmen und so die Steuerschulden zu begleichen. Dies hat den Vorteil, dass deutlich geringere Zinsen anfallen und auch die Höhe der Raten selbst gewählt werden kann.

  1. Mit dem Finanzamt sprechen

Es ist durchaus möglich, sich an das Finanzamt zu wenden und hier um eine Lösung zu bitten. Eine Stundung kann in Anspruch genommen werden. Dabei ist aber zu beachten, dass Schulden durch Steuern in einer relativ kurzen Zeit gezahlt werden müssen. Auch bei einer Stundung sind die Zahlungen in der Regel in einem Abstand von drei Raten zu bedienen. Es kann sein, dass dies bei sehr hohen Steuerschulden für den Schuldner nicht möglich ist.

Werden die Steuern gar nicht gezahlt, kann es zu einer Kontopfändung oder einer Lohnpfändung kommen. Hierbei hilft es auch nicht, in die Insolvenz zu gehen, denn laut Insolvenzverordnung gehören Steuerschulden nicht zu den Verbindlichkeiten, die in die Restschuldbefreiung einfließen. Stattdessen kann der Fall sogar zu einer Steuerstraftat werden.