Wann verjähren Schulden? Diese Frage stellen sich viele Menschen. Schulden sollten grundsätzlich bedient werden. Nicht immer ist das jedoch möglich. Stellen Sie fest, dass Sie Ihre Verbindlichkeiten nicht mehr zahlen können, ist ein Blick auf die rechtliche Seite wichtig. Eine Privatinsolvenz sollte der letzte Weg sein.
Was ist eine Verjährung?
Privatschulden und auch Schulden bei einer Bank oder bei Unternehmen sollten immer bezahlt werden. Ist das Zurückzahlen nicht möglich, wird es erst zu einem Mahnverfahren, einer Mahnung, zu einem Brief vom Inkassounternehmen oder auch zu einem Vollstreckungsbescheid kommen. Während das Inkassobüro Sie lediglich auffordern kann, zu begleichen, ist ein Vollstreckungsbescheid ein Schuldtitel, über den der Gläubiger sein Geld eintreiben kann. Mit dem Vollstreckungstitel kann er seine Ansprüche geltend machen und diese reicht bis hin zu Gehaltsansprüchen. Über einen Pfändungsrechner können Sie erfahren, wie viel von Ihrem Geld Sie bei der Vollstreckungshandlung abgeben müssen und was vollstreckbare Dinge sind. Titulierte Vollstreckungen machen eine Restschuldbefreiung unmöglich. Besser ist es, wenn Sie eine Umschuldung in Angriff nehmen.
Doch dann gibt es auch noch die Verjährung. Machen Sie eine Schuldenanalyse oder gehen zu einer Schuldnerberatungsstelle, wird diese Ihnen eine Umschuldung oder auch eine Regelinsolvenz empfehlen. Hier gibt es die Privatinsolvenz und die Firmeninsolvenz. Um die Überschuldung und Geldforderungen so abbauen zu können, sind jedoch viele rechtliche Schritte notwendig. Eine Insolvenzberatung sollte daher die erste Anlaufstelle sein, wenn Sie darüber nachdenken, die Insolvenz in Anspruch zu nehmen.
Zum Schutz des Schuldners wurde die Verjährung eingeführt. Sie soll dafür sorgen, dass Kreditor ihre Geldforderungen nicht lebenslang stellen können, sondern sie sofort geltend machen. Die Verjährung beschreibt die rechtliche Vorgabe, die im Gesetz der Durchsetzbarkeit von Ansprüchen festgehalten ist. Hier gibt es einen klaren Zeitablauf.
Wie funktioniert die Verjährung?
Festgehalten im Gesetz sind Fristen. Sind diese abgelaufen, greift das Leistungsverweigerungsrecht. § 214 BGB beschreibt, dass der Schuldner die Leistungen dann verweigern darf. Die Forderung erlischt nicht, stattdessen verjährt diese. Es ist zwingend notwendig, dass der Schuldner sich auf die Verjährung bezieht. Wird diese nicht erwähnt, bleibt die Forderung bestehen.
Die Verjährungsfristen sind unterschiedlich. Nach §195 BGB liegt die regelmäßige Verjährungsfrist bei 3 Jahren. Die dreijährige Frist bedeutet, dass in dieser Zeit alle Schulden durch den Gläubiger einzutreiben sind. Sollte der Gläubiger seine Möglichkeiten nicht in Anspruch nehmen, tritt anschließend die Verjährung in Kraft.
Die Verjährung bei Steuerschulden
Wenn Steuerschulden vorliegen, greift die Verjährung nach einem Zeitraum von 5 Jahren. Festgehalten ist diese im § 228 AO. Allerdings beginnt die Berechnung erst mit Beginn des neuen Kalenderjahres. Sobald ein Zahlungsaufschub zur Verfügung gestellt wird, erfolgt eine Unterbrechung der Verjährung.
Der Beginn der Verjährung ist nach dem Gesetzbuch auch bei anderen Schulden dann, wenn das nächste Jahr nach Entstehen der Forderung beginnt. Nicht wesentlich ist der Tag, an dem die Forderung entstanden ist.
Was ist eine Hemmung?
Es gibt auch die Hemmung bei der Verjährung. Das heißt, dass die Verjährung neu anfängt oder für einen bestimmten Zeitraum gehemmt wird. Greift diese, wird ein Zeitraum aus der Verjährungsfrist ausgeschlossen und diese verlängert sich. Grund für eine Verzögerung sind beispielsweise Verhandlungen zwischen Schuldner und Gläubiger.
Interessant: Für eine Verzögerung reicht es aus, wenn ein Kreditor vor dem Ablauf des Jahres einen Antrag auf Mahnbescheid beim zuständigen Amtsgericht stellt und die Gebühren zahlt. Dann hat er sechs Monate Zeit, einen Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheides für einen Gerichtsvollzieher zu beantragen. Sollte der Antrag nicht fristgerecht eingehen, wird die Hemmung aufgehoben.
Was bedeutet ein Neubeginn?
Eine Verjährung kann auch erneut beginnen. Das bedeutet, es wird von vorne gezählt. Dies gilt beispielsweise dann, wenn der Debitor angibt, die Forderungen anzuerkennen. Diese Anerkennung erfolgt durch:
- Sicherheitsleistung
- Abschlagszahlung
- Zinszahlung
Zudem erfolgt ein Neubeginn, wenn eine Vollstreckungsmaßnahme durchgeführt oder durch den Kreditor beantragt wird.
Was ist zu beachten?
Es ist ein Irrglauben, dass die Verjährung dafür sorgt, dass Sie schuldenfrei werden und der Schuldenfalle entkommen. Jeder Vertrags- und Verhandlungspartner wird versuchen, seine Ansprüche durchzusetzen oder eine Fristverlängerung zu erhalten. Es ist dabei nicht relevant, ob es sich um einen Kleinkredit, den Dispokredit, Mietschulden, die Werkleistungen oder auch Abschlagszahlungen oder Handwerksleistungen handelt.
Gehen Sie einen Vertrag ein, sollten Sie auch sicherstellen, die Kosten tragen zu können. Ist dies nicht mehr möglich, wird es zu einer Verbraucherinsolvenz oder zu einer Unternehmensinsolvenz kommen. Nun kommt es darauf an, möglichst nicht vor dem Insolvenzgericht zu landen, sondern außergerichtliche Verhandlungen erfolgreich zu führen.
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