Eine Scheidung ist ein Punkt im Leben zweier Menschen, der allein emotional nicht einfach zu verarbeiten ist. Neben der Aufteilung der einzelnen Güter bedeutet das auch oftmals finanzielle Konsequenzen. Leider stehen nicht gerade wenig Scheidungspaare oftmals vor einer Überschuldung, bei welcher die monatlichen Kosten einfach nicht mehr durch das eigene Einkommen bezahlt werden können. Neben dem eventuellen Unterhalt des Kindes müssen auch Kreditverträge auseinander gerechnet und der Güterstand erfasst werden. Während die Eheleute oftmals allein emotional nicht in der Lage dazu sind, sollten Sie sich in dieser Situation dringend Hilfe durch einen Profi holen.

Schuldenfalle: Scheidung

Die finanziellen Konsequenzen einer Scheidung

Natürlich macht es nicht glücklich, nur wegen des Geldes zusammen zu bleiben. Allerdings sollten Sie sich im Vorfeld auch über die finanziellen Konsequenzen einer Scheidung Gedanken machen, um nicht schlussendlich vor der Privatinsolvenz zu stehen bzw. in die Falle zu tappen. Dabei gibt es unterschiedliche finanzielle Kosten, die wir Ihnen im Folgenden mal genauer vorstellen möchten.

Anwalts- und Gerichtskosten

Die Kosten für den Anwalt sowie das Gericht sind sehr individuell. Das liegt daran, dass diese sich bei einem Scheidungsverfahren nach dem Streitwert richten. Hierbei handelt es sich um den sogenannten Verfahrenswert. Das bedeutet, dass die Kosten von den individuellen Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Ehepartner abhängig sind. Der genaue Streitwert berechnet sich durch das dreifache monatliche Nettoeinkommen vom Ehegatten und Ehefrau.

Beispiel: Das Nettoeinkommen der Frau liegt bei 2.500 Euro und das des Mannes ebenso bei 2.500 Euro. Das ergibt einen Gesamtbetrag von 5.000 Euro. Der Verfahrenswert liegt also bei 15.000 Euro.

Im Anschluss werden die Kosten nach den gesetzlichen Vorgaben berechnet. Liegt der Verfahrenswert bei 3.000 Euro, so müssen Sie mit Kosten in Höhe von ca. 840 Euro rechnen. Bei einem Verfahrenswert von 40.000 Euro fallen schon ca. 4.000 Euro Kosten an.

Aber Achtung, es muss nicht zwingend alles vom Gericht oder einem Anwalt geregelt werden. Es gibt auch die Möglichkeit, sich außergerichtlich zu einigen und Punkte wie Zugewinnausgleich, Kredite, Gütertrennung und Kosten für Unterhaltspflichtige Kinder so zu regeln und festzuhalten.

Umzugskosten nicht vergessen

Wenn Sie sich von ihrem Partner scheiden lassen, so steht in der Regel auch eine häusliche Trennung an. Aus einer gemeinsamen Haushaltsführung entstehen zwei eigene Haushalte. Ob nun einer das Haus bzw. die Wohnung verlässt oder sich beide Ehepartner ein neues Zuhause suchen, die Umzugskosten sollten auf keinen Fall unterschätzt werden. Oft ist jedoch nicht selten, dass vor allem eine größere Immobilie, wie das Haus, nicht mehr allein gehalten werden kann.

Achtung: Auch wenn nun zwei Umzüge anstehen und es Geld kostet, zwei neue Hausstände zu finanzieren, sollten Sie Ihren gemeinsamen Grundbesitz nicht unter Wert verkaufen, nur damit es schnell geht.

Unterhaltskosten

Mit der Scheidung werden auch Unterhaltskosten fällig. Dabei handelt es sich nicht nur um den Kindesunterhalt. Auch der Ehepartner hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Unterhaltskosten. Für den Kinderunterhalt wird zur Berechnung die allseits bekannte „Düsseldorfer Tabelle“ genutzt. Diese ist nach dem Nettoeinkommen gestaffelt. Außerdem spielt auch das Alter des Kindes bei der Berechnung vom Kinderunterhalt eine besonders wichtige Rolle. Auch die Unterhaltskosten können natürlich schnell in die Schuldenfalle führen, denn diese können auf lange Zeit schon ein Loch ins Konto reißen. Die unterhaltspflichtigen Zahlungen können allerdings auch individuell festgelegt werden.

Gemeinsamer Grundbesitz

Viele Ehepartner kaufen sich in der gemeinsamen Zeit ein kleines Häuschen oder eine gemeinsame Wohnung. Dabei kann es im Falle einer Scheidung zu einem starken finanziellen Verlust kommen. Was man in der Vergangenheit gemeinsam bezahlt hat, muss nun entweder verkauft oder von einem übernommen werden. Stehen nun beide Partner im Grundbuch, kann es zu einer Teilungsversteigerung kommen. Diese Schulden können Sie allerdings vermeiden. Eine Gütertrennung wäre ein richtiger Weg. In allen anderen Fällen gilt nun die gesetzliche Gütergemeinschaft der Zugewinngemeinschaft und dessen damit einhergehenden Zugewinnausgleich. Experten raten hier gerne zu einem Ehevertrag. In diesem kann der Vermögenswert schriftlich aufgeteilt werden.

Gemeinsam Schulden haben

Partner schließen für unterschiedliche Anschaffungen wie Haus, Auto und Co. natürlich auch häufig gemeinsame Kreditverträge ab. Hier besteht die Pflicht, dass beide anteilig die Kosten beteiligen. Allerdings können Gläubiger auch von nur einem der beiden Parteien das Geld verlangen. Sollte einer der Partner die Schulden allein bezahlt haben, so kann er von dem anderen die Hälfte des jeweiligen Betrags zurückfordern. Handelt es sich zum Beispiel um einen Kreditvertrag fürs Haus und einer der beiden Partner möchte die Immobilie übernehmen, kann der Kredit auf Wunsch auch umgeschrieben werden.

Schuldenfalle Scheidung – wenn der Ehepartner Schulden hat

Natürlich kann es auch passieren, dass Sie oder Ihr Ehepartner während der gemeinsamen Ehe Schulden gemacht hat. Wichtig ist es, dass der andere Partner sich in diesem Fall selbst vor einer Überschuldung schützt, in dem der Schuldner zu einer Schuldnerberatung geht und über einen Darlehensvertrag nachdenkt. Schlussendlich haften nämlich für die Schulden beide Eheleute zu gleichen Teilen. Handelt es sich allerdings um Verträge, welche nur einer unterschrieben hat, kann der andere nicht haftbar gemacht werden. Das ist auch dann der Fall, wenn keine Gütertrennung erfolgt.

So können Sie sich vor der Verschuldung schützen:

1: Getrennte Konten. Natürlich kann man ein gemeinsames Haushaltskonto führen, auf welches in gleichen Teilen eingezahlt wird. Es ist jedoch sicherer, wenn jeder Ehegatte und Ehefrau auch noch sein eigenes Konto behält.

2: Gemeinsame Erwerbungen sollten nicht gemacht werden, wenn Ihr Partner verschuldet ist. Neue Erstehungen sollten Sie tätigen. Dabei ist es aber wichtig, dass Sie die Quittungen gut aufbewahren. Sollte es zu einer Zwangsvollstreckung kommen, verlieren Sie in diesem Fall Ihr Eigentum nicht.

3: Keine Bürgschaften machen. Auch nach einer Scheidung müssten Sie im schlimmsten Fall für Ihren Expartner bürgen und zahlen, sollte er mal zahlungsunfähig sein. Auch hier ist der Weg zur Schuldenfalle nicht mehr weit, denn eine Verschuldung ist bei hohen monatlichen Raten nahezu vorprogrammiert.

Schuldenfalle Scheidung – eine neutrale Klärung anstreben

Der Grund, warum sich ein Ehepaar schlussendlich scheiden lässt, ist unterm Strich nicht wichtig. Ratsam ist es jedoch, die Scheidung möglichst ohne Streitigkeiten über die Bühne zu bringen. Eine außergerichtliche Einigung, eine faire Gütertrennung und Aufteilung machen eine Scheidung wesentlich einfacher. Ob es nun auf einen Zugewinnausgleich hinausläuft, ob man sich bei den Unterhaltszahlungen für die Kinder anderweitig einig wird oder man Kreditraten auch weiterhin gemeinsam begleicht. Wichtig ist, dass es fair aufgeteilt wird und am besten keiner direkt in die Privatinsolvenz befördert wird.

Sollten Raten nicht mehr allein zu begleichen sein oder zu viele Ratenkäufe im Raum stehen, so ist auch eine Umschuldung möglich. Sollten Sie oder Ihr Partner sich überschuldet haben, können alle zu zahlenden Beträge zu einem großen zusammengefasst werden, sodass eine Umschuldung für viele Ehepaare während der Scheidung in Frage kommt. Hier hat man nur noch eine Rate zu zahlen und kann im Anschluss wieder schuldenfrei durchs Leben gehen.