Immer mehr Menschen verschulden sich und das muss nicht mal immer die Schuld der betroffenen Person sein. Oft spielen hier viele Faktoren eine Rolle und führen dazu, dass sich ein großer Schuldenberg angesammelt hat. Mahnungen und Pfändungsbeschlüsse türmen sich und die daraus resultierenden Kosten samt dem Zinsen sind für den Einzelnen kaum noch zu begleichen. Hinzu kommt, dass auch Kreditverträge zu höheren monatlichen Kosten führen.
Das Privatinsolvenzverfahren ist in dieser Situation oftmals der einzige Ausweg aus der Verschuldung und der Weg in die Schuldenfreiheit. Wer allerdings verheiratet ist, sollte auch an den Ehepartner denken. Denn natürlich machen sich auch Ehepartner bei einer solch hohen Verschuldung der Partner oft Sorgen um sich selbst. Oft sind diese Sorgen jedoch völlig unberechtigt, denn in vielen Fällen betreffen die Schulden den Ehepartner erst gar nicht.
Normalerweise haftet der Ehepartner nicht
Normalerweise ist es so, dass in einer Ehe jeder selbst für seine Schulden haftbar ist und diese verantworten muss. Das muss also nicht mal im Ehevertrag festgehalten werden. Das gilt nicht nur für die Schulden, die vor der Eheschließung gemacht wurden, sondern auch für alle anderen Schulden. Das ist aber nur dann der Fall, wenn der verschuldete Ehepartner die Schulden auch allein aufgenommen hat.
Unterschreiben zum Beispiel beide Partner einen Kreditvertrag, so sind beide haftbar. Das bedeutet also, dass in diesem Fall beide Eheleute eine Privatinsolvenz beantragen müssten und somit auch beide von der Restschuldbefreiung betroffen sind.
Beispiele unterschiedlicher Szenarien
Um die verschiedenen Situationen einer Privatinsolvenz vom Ehepartner und die daraus resultierenden Folgen besser zu verstehen, möchten wir Ihnen im Folgenden einige Beispiele nennen.
Beispiel 1: Maja heiratet zum zweiten Mal, wobei nach der neuen Eheschließung herauskommt, dass ihr Exmann den gemeinsam unterschriebenen Kreditvertrag samt dessen monatliche Raten nicht mehr begleichen kann. Er ist zahlungsunfähig geworden, was dazu führt, dass sich die Gläubiger bezüglich der Begleichung der Raten bei Maja melden. Michael, der jetzige Ehemann, muss nun nicht für die Schulden seiner Frau haften. Das bedeutet auch, dass nur Maja selbst beim Insolvenzgericht die Verbraucherinsolvenz bzw. Privatinsolvenz beantragen muss, falls sie ebenso keine Möglichkeit hat, den Kredit zu tilgen.
Beispiel 2: Melanie und Heiko haben geheiratet und nun ein Haus gekauft. Beide haben den Kreditvertrag unterschrieben und es wurde mit beiden Gehältern geplant. In diesem Fall liegt die Haftung bei beiden Ehepartnern. Wenn nun die Finanzierung platzt, müssen beide Ehepartner eine Privatinsolvenz anmelden, sodass auch hier der gemeinsame Güterstand zu der Insolvenzmasse gezählt wird. Hier zählt nun auch eine gemeinsame Pfändungsgrenze und das pfändungsfreie Einkommen wird nun dazu genutzt, um die Gläubiger zu bezahlen.
Beispiel 3: Marco liebt die Technik und investiert hier Geld, was er nicht besitzt. Er kauft große Fernseher, Stereoanlagen, Computer und Co. Alles auf Ratenzahlung. Seine Frau Claudia hat allerdings keinen dieser Kaufverträge unterschrieben. Marco wird jedoch kurzfristig arbeitslos und findet auf die Schnelle keinen neuen Job. Durch die monatlichen Einbußen kann er nun die Raten nicht mehr bezahlen. Der Weg in die Privatinsolvenz ist nun unumgänglich. Allerdings ist seine Frau Claudia in diesem Fall nicht davon betroffen.
Beispiel 4: Frauke und Stefan sind schon einige Jahre verheiratet. Nun möchte Frauke sich endlich ihren Traum des eigenen Friseursalons erfüllen. Für die Einrichtung und die Anschaffung der Geräte muss sie einen Kredit aufnehmen. Die Bank verlangt aufgrund der hohen Summe zur eigenen Sicherheit allerdings die Unterschrift von einem Bürgen. Ihr Mann Stefan unterschreibt den Kreditvertrag als Bürge. Leider wirft der Friseursalon keinen Gewinn ab und muss irgendwann wieder geschlossen werden. Da Stefan als Bürge mitunterschrieben hat, ist er auch haftbar, da es sich hierbei um eine sogenannte Ehegattenbürgschaft handelt.
Beispiel 5: Schuldner bei der Steuer können auch oft dazu führen, dass man finanziell an seine Grenzen kommt. Hier kommt es nun darauf an, ob man gemeinsam veranlagt ist oder nicht. Bei einer gemeinsamen Steuerfestsetzung ist es so, dass beide Ehepartner haften. Handelt es sich um eine getrennte Veranlagung, haftet jeder Ehepartner selbst für seine Schulden bei der Steuer. Eine Gütergemeinschaft wird also ebenso wie die Zugewinngemeinschaft bei Steuerschulden nicht beachtet.
Insolvenzschuldner brauchen Beratung
Bevor Sie nun zum Insolvenzgericht gehen, um eine Privatinsolvenz, Regelinsolvenz oder Firmeninsolvenz anzumelden, sollten Sie sich von einer Insolvenzberatung ausreichend beraten lassen. Hier können Fehler schnell fatal werden.
Wenn es nun darum geht, wie die Schulden der Gläubiger bezahlt werden, wird natürlich erst einmal geguckt, ob das auch ohne eine Privatinsolvenz möglich ist. Dabei wird erst einmal geguckt, ob eine Umschuldung dabei helfen kann, denn hier sind die monatlich zu zahlenden Raten wesentlich niedriger und alle Schulden lassen sich zur Umschuldung zusammenfassen. Außerdem hat der Schuldner so auch keine Verfahrenskosten zu tragen. Allerdings sollte der Kredit ohne eine Ehegattenbürgschaft erfolgen. Auch Schulden, die aus der Unterhaltspflicht entstanden sind, können mit in die Umschuldung einfließen. Gewähr keine Bank einen solchen Kredit, so ist die außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern der nächste Schritt.
Erst wenn auch dieser Versuch als gescheitert erklärt wurde, können Sie bei Gericht das Insolvenzverfahren einreichen. Wenn es noch jemanden gibt, der Unterhaltsberechtigt ist, fließt auch diese Tatsache mit in den Schuldentilgungsplan mit ein. Da in diesem Fall auch eine Gütertrennung erfolgt, muss natürlich geschaut werden, welche Eigentumsverhältnisse herrschen und was mit verwertet bzw. auch gepfändet werden kann. Wie hoch die Pfändungsfreigrenze ist, sollte immer der aktuellen Pfändungstabelle entnommen werden. Dabei darf es sich nicht um Dinge handeln, die unter den Bereich „Lebensbedarf“ fallen. Pfändbares Einkommen wird nun während der folgenden Wohlverhaltensphase gepfändet. Erst dann, wenn während der Wohlverhaltensphase alle Regeln beachtet und umgesetzt wurden, steht nach drei bis sechs Jahren der Restschuldbefreiung nichts mehr im Weg.
Privatinsolvenz beim Ehepartner – unser Fazit
Wenn man sich schwer verschuldet hat, macht man sich natürlich nicht nur Sorgen um sich, sondern auch um den Ehepartner, der vielleicht völlig unverschuldet mit in das Desaster gezogen wird. Doch keine Panik, wenn es nicht um den gemeinsamen Kreditvertrag oder gemeinsame Steuerschulden geht, ist der Ehepartner auch nach der Eheschließung außen vor. So gibt es verschiedene Schulden, die Sie selbst gemacht haben. Darunter fallen zum Beispiel die Ratenkäufer verschiedener Güter oder Unterhaltsschulden sowie auch Schulden aus der Selbstständigkeit. Informieren Sie sich also im Vorfeld immer genau, wie Sie nun vorgehen müssen und was dringend bei dem Antrag auf Privatinsolvenz beachtet werden muss.