Sie haben eine Eigentumswohnung und stehen vor der Privatinsolvenz? Nun kommt natürlich die Frage auf, was mit Ihrem Wohneigentum passiert. Immerhin ist bekannt, dass der Treuhänder die Vermögenswerte überprüfen und berechnen wird, damit Ihre Schulden abgezahlt werden können. Wenn etwas ein Vermögen darstellt, dann muss es auch zu Geld gemacht werden.
Keine Rettung durch Übertragung der Immobilie
Sie haben die Eigentumswohnung im Volleigentum und denken vor der Privatinsolvenz darüber nach, das Wohneigentum zu übertragen? Auf den Partner, die Kinder oder auch auf die Eltern scheint eine Übertragung eine gute Idee zu sein. Ist es aber nicht. Wenn es zu einem Insolvenzverfahren kommt, dann wird der Übertrag der Immobilie zu einem wichtigen Gegenstand in den Verhandlungen rund um die Verbraucherinsolvenz. Warum haben Sie vor der Insolvenz die Übertragung durchgeführt? Möglicherweise holt der Vermögensverwalter die Wohnung sogar zurück in die Insolvenzmasse.
Verwertung von abgezahltem Eigentum
Sie haben eine abgezahlte Eigentumswohnung und gehen in Privatinsolvenz? Generell wird erst einmal geschaut, ob es möglich ist, die Wohnung als Vermögen zu werten. Wenn dies der Fall ist, dann muss die Immobilie verkauft werden. Dies passiert vor allem dann, wenn die Wohnung schuldenfrei ist oder nur noch eine geringe Menge an Schulden auf ihr lastet. Das heißt, wenn die Wohnung schon so gut wie Ihnen gehört, dann wird sie verwertet. In dem Fall kann es sogar sein, dass eine Restschuldbefreiung gar nicht mehr notwendig ist, weil der Erlös alle Schulden im Rahmen der Regelinsolvenz decken kann.
Anrechnung von Verbindlichkeiten
Anders sieht es aus, wenn noch Verbindlichkeiten auf der Wohnung liegen. Hier wird geschaut, ob Sie die Wohnung monatlich mit einem Preis abzahlen, der mit einer üblichen Miete verglichen werden kann. In dem Fall wird der Treuhänder der Privatinsolvenz prüfen, ob es lohnenswert ist, die Wohnung zu verkaufen.
Allerdings kann es sein, dass Sie sich zu Teilen herauskaufen müssen. Wenn der Treuhänder den Wert der Wohnung mit 150.000 Euro berechnet, auf der Wohnung aktuell noch Schulden von 130.000 Euro liegen, dann entsteht ein Plus von 20.000 Euro. Diesen Betrag müssen Sie dann als Schuldner in die Insolvenzmasse einführen. Zudem wird geschaut, was alles Pfändbares in der Wohnung ist und verwertet werden kann.
Wichtig: Was ist, wenn die Wohnung zu Teilen dem Ehepartner gehört? Sie sind dann Miteigentümer und in die Insolvenzmenge fließt Ihr Miteigentumsanteil hinein. Eine Alternative ist es, dass Ihr Ehepartner Ihnen Ihren Anteil abkauft und Sie dann eine Nutzungsentschädigung monatlich zahlen, die mit einer Miete verglichen werden kann.
Probleme mit den Sicherungsgläubigern
Wenn die Eigentumswohnung noch finanziert wird, dann haben Sie auch sogenannte Sicherungsgläubiger. Hierbei handelt es sich um die Kreditunternehmen, die Ihnen ein Darlehen für die Wohnung zur Verfügung gestellt haben und im Grundbuch mit einem Sicherungsrecht eingetragen sind. Sie haben das Recht, weiterhin zu vollstrecken. Dabei ist es egal, ob Sie sich in der Privatinsolvenz befinden.
Nehmen Sie mit den Sicherungsgläubigern Kontakt auf. Normalerweise haben Sie kein Problem, wenn die Abzahlungsrate nicht zu hoch angesetzt ist. Ihnen bleibt ein pfändungsfreier Betrag, mit dem unter anderem auch Kreditraten oder die Miete gezahlt werden können. Sie können aber auch in die Verhandlung gehen und schauen, ob Sie die Raten für die Zeit der Insolvenz senken können.
Kosten und Nutzen werden durch die Treuhänder abgewogen
Ob die Eigentumswohnung mit in die Insolvenzmenge einfließt, wird durch den Treuhänder entschieden. Generell ist es wichtig, dass Sie gut mit dem Treuhänder arbeiten und alle Posten benennen, die Sie haben. Auch wenn es um die Wohnung geht, sollten Sie alle Unterlagen zur Verfügung stellen und dabei die Fristen einhalten, damit Sie eine Befreiung der Restschuld nicht gefährden. Treuhänder arbeiten normalerweise im Sinne der Gläubiger und nicht der Insolvenzschuldner. Wenn Ihr Treuhänder jedoch merkt, dass Sie die Schulden begleichen möchten und aktiv mitarbeiten, dann ist er für Gespräche deutlich offener. So können Sie hier teilweise auch noch Verhandlungen durchführen. Bei einer Immobilie wird immer nach Kosten und Nutzen durch den Treuhänder entschieden. Gehen Sie also in das Gespräch.