Bei den Kaufnebenkosten handelt es sich um Kosten und Gebühren, die beim Kauf einer Immobilie berücksichtigt werden müssen. Während beim Hausverkauf lediglich der steuerliche Aspekt nicht unter den Tisch fallen darf, ist der Immobilienerwerb mit deutlich höherem Aufwand verbunden. Um diesen einkalkulieren zu können, ist ein Überblick über die Kaufnebenkosten hilfreich.

Kaufnebenkosten

Die Maklerkosten als wichtiger Aspekt

Maklergebühren oder Maklerkosten lassen sich heute kaum noch um gehen, wenn ein Grundstückskauf oder ein Hauskauf durchgeführt werden sollen. Hier ist grundsätzlich das Bestellerprinzip zu berücksichtigen. In der Regel ist dieser Kostenpunkt jedoch auf der Seite des Käufers zu finden. Teilweise werden die Kosten auch hälftig oder prozentual geteilt. Wie hoch die Maklercourtage ist, hängt vom Bundesland ab. Während sie im Saarland bei rund 3,5 % liegt, erreicht sie bereits in Brandenburg eine Höhe von rund 7 %. Umso wichtiger ist es, bereits vor dem Kauf nachzufragen, wie hoch die Kosten sind und die gesamten Gebühren als Auslagenpunkt berechnen zu lassen.

Die Notarkosten im Überblick

Bei jedem Kauf einer Immobilie oder auch bei einem Grundstückskauf fallen Notargebühren an. Diese setzen sich aus mehreren Posten zusammen. Die Beurkundung für den Eigentümerwechsel und den Kaufvertrag ist einer dieser Posten. Auch die Auflassungsvormerkung gehört dazu. Dadurch können die Käufer sich die Immobilie im Grundbuch vermerken lassen. Die Grundlage für die Berechnung ist das Notarkostengesetz, kurz als GNotKG bekannt. Notarielle Kosten werden also nicht willkürlich festgelegt, sie können nachgeschlagen werden. Teilweise findet sich online auch die eine oder andere Beispielrechnung, wie teuer es ist, wenn der Kauf beurkundet wird.

Kosten beim Grundbuchamt

Nicht verhandelbar sind die Grundbuchkosten, die beim Kauf entstehen. Es muss die Grundschuldlöschung des vorherigen Eigenheimbesitzers erfolgen. Dazu kommt die Umschreibung auf den neuen Eigentümer sowie die Eintragung einer neuen Grundschuld. Wenn noch ein Darlehen auf dem Haus lastet, dann muss eine Umschuldung erfolgen und auch dies wird als Grundbucheintrag vermerkt. Daher steigen die Erwerbsnebenkosten hier in die Höhe.

Die Grunderwerbsteuer mit einplanen

Sie kommt oft überraschend, ist aber ein fester Bestandteil der Kaufnebenkosten: die Grunderwerbsteuer. Die Höhe kann durch jedes Bundesland selbst festgelegt werden und variiert hier teilweise deutlich. Besonders gering ist sie in Bayern und Sachsen mit 3,5 %. Den höchsten Steuersatz haben die Bundesländer Schleswig-Holstein, Brandenburg, Saarland, Thüringen und Nordrhein-Westfalen. Hier liegt sie bei 6,5 %. Hier stellt die Basis das GrEStG (Grunderwerbsteuergesetz) dar.

Weitere Kosten, die zu berücksichtigen sind

Es handelt sich nicht direkt um Kaufnebenkosten, allerdings gibt es noch einige Punkte, die ebenfalls berücksichtigt werden sollten, wenn der Kreditnehmer kalkuliert. Möglicherweise fallen Modernisierungskosten oder auch Erschließungskosten an. Wie hoch die Berechnungsgrundlage ist, mit der gerechnet werden sollte, hängt unter anderem von den Angaben des Vorbesitzers und der Gutachter ab. Dazu kommen die Umzugskosten. Diese sollten beim Kalkulieren nicht vergessen werden. Gleiches gilt für die Absicherung der Immobilie. Eine Wohngebäudeversicherung ist eine der wichtigsten Grundlagen.

Bei der Berechnung des Darlehens, das für den Kauf einer Immobilie benötigt wird, sind die genannten Kaufnebenkosten ein wichtiger Punkt in der Kalkulation. Auch dann, wenn das Darlehen mit einem Bausparvertrag in Kombination aufgenommen wird, können die Kaufnebenkosten für einen hohen Kostenbetrag sorgen. Dies sollte bei der Kreditberechnung unbedingt berücksichtigt werden.