Beim Inkasso handelt es sich um einen Teil des sogenannten Forderungsmanagements. Dieses setzt sich aus der Buchhaltung sowie dem Mahnwesen zusammen. Inkasso greift dann, wenn ein Schuldner nicht die Liquidität hat seine offenen Forderungen zum angegebenen Zeitpunkt nicht begleicht und auch auf Zahlungserinnerungen nicht eingeht. Das Inkasso wird von den meisten Unternehmen an einen Dienstleister aus der Hand gegeben.

Inkasso

Die Inkassofirma als Vermittler

Grundsätzlich kann ein Unternehmen bei offenen Forderungen direkt ein gerichtliches Verfahren anstreben. Diese ist oft jedoch mit hohen Kosten verbunden. Daher wird in vielen Fällen der Schritt über die Inkassofirma gemacht. Sie ist als ein Vermittler zwischen Schuldner und Gläubiger zu sehen. Professionelle Firmen im Inkasso-Bereich wissen, welche Möglichkeiten sie haben, um offene Forderungen vom Debitor noch eintreiben zu können. Das Inkasso setzt sich aus verschiedenen Schritten zusammen.

Was ist ein vorgerichtliches Inkasso?

Das vorgerichtliche Inkasso wird auch als außergerichtliches Inkasso bezeichnet und ist oft der erste Schritt, den Gläubiger gehen. Sie haben auf diese Weise die Hoffnung, dass der Debitor noch zahlt und auch weiterhin Kunde bleibt. Hier wird ein Inkassounternehmen damit beauftragt, die Forderungen einzufordern.

Die folgenden Schritte sind dabei notwendig:

  • Übernahme des Inkassoauftrages: Der Gläubiger gibt die Forderungen an das Inkassobüro weiter. Es wird ein Inkassofall eröffnet, bei dem das Unternehmen auch die Informationen zum Debitor erhält.
  • Bonitätsprüfung: Das Unternehmen wird das Debitorenmanagement übernehmen. Ein Teil davon ist es, Erkundigungen über die Bonität einzuholen. Hier wird geschaut, ob auch andere Zahlungsausfälle vorliegen.
  • Kontaktaufnahme: Das Inkassounternehmen wird die Inkassoforderungen an den Schuldner überstellen. Hier wird mit einer Mahnung gearbeitet. Es gibt auch die Möglichkeit, dem Debitor eine Ratenzahlung anzubieten.
  • Prüfung beim Forderungseinzug: Wenn es nicht möglich ist, die Forderungen einzuziehen oder eine Ratenzahlung zu vereinbaren, dann ist das vorgerichtliche Inkasso beendet.

Für den Debitor ist es grundsätzlich von Vorteil, wenn die Forderung außergerichtlich geklärt werden kann. Geht er auf die Zahlungsaufforderung jedoch nicht ein oder kann er die Schulden nicht begleichen, dann wird ein gerichtliches Mahnverfahren angestrengt.

Was steht hinter dem gerichtlichen Mahnverfahren?

Der Gläubiger kann dem Inkassobüro den Auftrag geben, ein gerichtliches Verfahren in die Wege zu leiten. Dafür ist es notwendig, einen Antrag beim Gericht zu stellen. Es handelt sich um den Antrag für einen Mahn- und Vollstreckungsbescheid. Der Debitor kann dagegen Einspruch einlegen. Wenn es zu einem streitigen Verfahren kommen könnte, dann entscheidet der Gläubiger, wie es weitergeht. Zu bedenken ist, dass mit jeder Handlung auch die Inkassokosten steigen. Wenn es nicht zu einem Einspruch kommt, wird ein Bescheid zur Vollstreckung ausgestellt. Bei Zugang des Bescheides endet das gerichtliche Verfahren.

Was ist die Zwangsvollstreckung?

Die Einzelzwangsvollstreckung ist ein Vorgang, der im Rahmen eines Inkassoverfahrens durchgeführt wird. Der Gläubiger kann beim Schuldner seine Ansprüche einfordern. Dabei kann er sich auf den Staat berufen. So kann der Gläubiger seine Hauptforderung über einen Gerichtsvollzieher eintreiben. Durch den Vollstreckungsbescheid kann der Gerichtsvollzieher die Forderungen beim Debitor einziehen. Er kann prüfen, welches Vermögen vorhanden ist. Unter anderem gehören zu den vollstreckbaren Gegenständen Schmuck oder auch Fahrzeuge und Technik.

Zudem gibt es die Gesamtvollstreckung von Geldforderungen. Es handelt sich hierbei um eine Forderungspfändung. Bei dieser Form wird in erster Linie das Gehalt des Schuldners zur Pfändung freigegeben werden. Es kommt zu einer Verpflichtung des Arbeitgebers, den pfändbaren Teil vom Gehalt des Debitors nicht an diesen auszuzahlen. Stattdessen geht das Geld direkt zu den Gläubigern.

Wie kann ein Inkassounternehmen beauftragt werden?

Das Inkassounternehmen kann dann zur Beauftragung gegeben werden, wenn die Forderungen gegen den Debitor auch rechtens sind. Die Auswahl des Inkassounternehmens ist freigehalten. Es ist daher empfehlenswert, mehrere der Anbieter zu vergleichen. Die Kosten für das Unternehmen können teilweise unterschiedlich ausfallen. Gleiches gilt für den Leistungsumfang. Daher ist der Vergleich unbedingt zu empfehlen.

Das Inkassounternehmen bekommt den Auftrag, erst einmal ein außergerichtliches Inkassoverfahren anzustreben. Wenn dieses keinen Erfolg hat, kann das gerichtliche Inkasso in Auftrag gegeben werden.