Die Privatinsolvenz ist ein Verfahren, um Privatpersonen die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer bestimmten Zeit durch eine Restschuldbefreiung endlich wieder schuldenfrei zu leben. Geht es jedoch um das Thema Mietvertrag in der Privatinsolvenz, so wird es schnell heikel und kompliziert. Kein Wunder, denn im Internet gibt es zahlreiche kuriose Informationen, welche sagen, dass man keine Mietschulden haben darf, wenn man bei dem Insolvenzgericht eine Privatinsolvenz beantragen möchte. Das stimmt so aber nicht ganz, wobei es trotzdem eine Menge zu beachten gibt. Wir klären endlich auf und machen Schluss mit Falschinformationen.

Privatinsolvenz Mietvertrag

Mietschulden aus einem alten Mietvertrag

Wenn Sie Mietschulden aus einem alten Mietvertrag haben, so ist das kein Problem und Sie können trotzdem eine Privatinsolvenz beantragen. Dabei gilt Ihr ehemaliger Vermieter ganz normal zu den Gläubigern und hat ebenso die gleichen Rechte. Durch die Privatinsolvenz bekommt der alte Vermieter nun auch nach und nach seine Forderung zurück oder eben nicht. Je nachdem, wie viel pfändbares Einkommen noch zur Verfügung steht.

Hier kommt natürlich der Vorteil zum Gelten, dass Sie nicht mehr bei Ihrem alten Vermieter wohnen und Sie somit auch nicht mit einer Räumungsklage oder der Kündigung der Mietverhältnisse rechnen müssen. Auch das Vermieterpfandrecht entfällt, sodass der alte Vermieter keinerlei Verfügungsbefugnis hat, sondern ebenso von der Insolvenzmasse bezahlt wird. Mietrückstände unterscheiden sich also nicht von den anderen Schulden und stellen für die Insolvenzeröffnung kein Hindernis dar.

Mietschulden aus einem laufenden Mietvertrag

Aktuelle Mietschulden können leider schnell zu einem großen Problem werden. So hat der Vermieter das Recht, Ihnen das Mietverhältnis fristlos zu kündigen, sofern die Mietzahlung bereits einige Zeit aussteht. Das hat allerdings nichts mit der Verbraucherinsolvenz zu tun, sondern mit dem Kündigungsrecht, was ein Vermieter nun mal hat.

In der Regel ist es so, dass die Mieter nach zwei nicht gezahlten Mieten bereits die Kündigung im Briefkasten haben. Rechtlich ist der Vermieter dazu berechtigt. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dafür zu sorgen, dass die Miete immer bezahlt wird. Sie sollte vor anderen Zahlungspflichten Vorrang haben.

Stehen nun ein oder zwei Mieten aus und das Insolvenzverfahren ist eröffnet, kann Ihnen jedoch nichts mehr passieren. In diesem Fall darf der Vermieter Ihnen laut Mieterrecht nicht mehr kündigen. Es besteht also eine Kündigungssperre. Sie müssen jedoch den aktuellen Mietzins zahlen. Sollten Sie das aktuell nicht können, weil Sie zum Beispiel keine Einnahmen haben, sollten Sie eine Mietübernahme beim Amt beantragen.

Allerdings sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Sie während der Wohlverhaltensphase dem Vermieter keine Miete mehr schuldig bleiben dürfen. Es dürfen also keine neuen Mietschulden gemacht werden. Bei einem neuen Zahlungsrückstand wird die Kündigungssperre aufgehoben, sodass er Ihnen wieder kündigen darf.

Den Vermieter anschreiben

Es lässt sich natürlich nicht vermeiden, dass der Treuhänder Ihren Vermieter über die Privatinsolvenz informieren wird. Dabei spielt es in erster Linie keine Rolle, ob Sie bei dem Vermieter Schulden haben oder immer die Miete beglichen hatten. Es geht um die Mietkaution. Solange Sie allerdings dort wohnen, muss der Vermieter die Kaution nicht auszahlen und das auch nicht an den Treuhänder. Informieren Sie Ihren aktuellen Vermieter am besten über dieses Recht.

Sollten Sie allerdings ausziehen, so muss er diese mit den aufgelaufenen Zinsen herausgeben. Sie selbst haben auf die Kaution keinen Anspruch mehr. Die Kaution fliest in die Insolvenzmasse ein, um alle Masseverbindlichkeiten bzw. Insolvenzforderungen zu begleichen. Im Grunde ist es sogar so, dass der Vermieter gar kein Geld mehr an Sie auszahlen darf, selbst dann nicht, wenn es sich um eine Nachzahlung der Nebenkosten handelt.

Es ist immer zu empfehlen, frühzeitig das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen. Viele Vermieter haben sogar Verständnis und finden es gut, wenn Sie selbst ehrlich genug sind und das Gespräch suchen. Viele Vermieter haben nämlich Verständnis für eine solch schwere Situation, denn nicht immer sind Betroffene auch selbst schuld an dem Schuldenberg. Natürlich haben auch viele Vermieter Angst, dass sie nun ihre Miete nicht mehr bekommen, doch diese Angst können Sie ihnen nehmen. Erklären Sie dazu einfach, dass Sie die Miete von dem pfändungsfreien Geld bezahlen werden.

Ein persönliches Gespräch ist immer besser als zu warten, bis der Vermieter Post vom Insolvenzgericht im Postfach hat, da er in dieser Situation natürlich auch aus allen Wolken fallen würde. Eventuell haben Sie so auch die Möglichkeit, über eine kleine Mietminderung zu sprechen.

Muss ich umziehen?

Wenn Sie in einer sehr teuren Wohnung leben, werden Sie sich diese unter Umständen während der Wohlverhaltensphase nicht mehr leisten können. Bedenken Sie dabei jedoch, dass Sie nun kein Anrecht mehr auf die Mietsicherung haben, sondern diese für die Verbindlichkeiten genutzt wird. Und wahrscheinlich haben Sie weder ein Sonderkündigungsrecht noch ausreichend finanzielle Rücklagen, um einen solchen Umzug zu bezahlen. Allerdings haben Sie während der Privatinsolvenz einen Anspruch auf Sozialleistungen. Jedoch sind Sie laut Insolvenzordnung dazu verpflichtet, zu arbeiten und Arbeitsstellen anzunehmen, die zumutbar sind.

Doch auch dann, wenn Sie Arbeit haben, müssen Sie bei vielen Vermietern Kaution bezahlen, die nun natürlich schwer aufzubringen ist und es ausgesprochen schwer werden kann, wenn keine Vermögensverhältnisse da sind. Zusätzlich wird man Ihnen nun auch keine Hilfe zum Lebensunterhalt bewilligen, jedoch haben Sie einen Anspruch auf eine Unterstützung bei der Kautionshinterlegung. Es kann also durchaus sein, dass das Amt Ihnen die Kaution als ein Darlehen bewilligt, welches Sie jedoch in kleinen Raten zurückzahlen müssen.

Im Übrigen sollten Sie nicht nur überlegen, die viel zu teure Wohnung zu kündigen. Auch eventuelle Pachtverhältnisse könnten nun schwer zu halten sein. Denn das Geld muss von dem unpfändbaren Einkommen gezahlt werden.

Eine neue Wohnung suchen

Es ist in der Privatinsolvenz besonders schwer, eine neue Wohnung zu finden. So lassen sich viele Vermieter zum Beispiel auch eine SCHUFA Auskunft vorlegen oder besorgen sich diese selbst. In dieser ist allerdings die Privatinsolvenz vermerkt, was auf jeden Fall abschreckend wirkt. Es wird also schwer, sich ein neues Mietverhältnis zu suchen, weil potenzielle Vermieter natürlich angst haben, selbst zum Gläubiger zu werden.

Auch bei der Wohnungssuche hilft es, ehrlich zu sein und dem neuen Vermieter die Lage besser zu erklären. Im Grunde ist es jedoch auch so, dass sie sich nur eine kleine Wohnung leisten können, da alles, was über Ihre Pfändungsfreigrenze geht, auch dazu genutzt wird, um die Forderungen zu begleichen.

Kündigung der Wohnung durch Treuhänder – geht das?

Nein, der Treuhänder darf nicht so einfach die Mietverträge mit einem privaten Vermieter oder der Wohnungsbaugesellschaft kündigen. Das passiert allerdings leider nicht selten. Treuhänder machen das, um an die Mietsicherheit zu kommen und diese dazu zu nehmen, um die Insolvenzgläubiger zu bezahlen. Sollte Ihnen das passieren, so nehmen Sie sich auf jeden Fall schnell einen Anwalt, um die Kündigung anfechten zu können.

Leben Sie allerdings in einer Genossenschaftswohnung, gelten Sie als Mitglied und haben einen entsprechenden Anteil eingezahlt. In diesem Fall zählt dieser Anteil zur Insolvenzmasse und wird als Vermögen angerechnet. Das ganz unabhängig von der Höhe. Ist dieser Betrag allerdings ausgezahlt, erlischt auch die Mitgliedschaft bei der Genossenschaft und somit auch Ihr Anspruch auf die Wohnung.

Privatinsolvenz Mietvertrag – unser Fazit

Alles, was zur Mietsache gehört, ist in der Verbraucherinsolvenz festgelegt. Eine Insolvenztabelle kann hier immer Aufschluss über die individuelle Situation geben und sollte daher unbedingt eingesehen werden. In der Regel ist es normal, dass Sie auch in der Wohnung bleiben können und nicht direkt ausziehen müssen. Sollte das jedoch, aus welchen Gründen auch immer, der Fall sein, so schauen Sie auf jeden Fall, ob Sie für einzelne Gegenstände eine Freigabeerklärung machen können, um diese aus der Insolvenzmasse zu bekommen. Das gilt vor allem für Computer und Co. welche eventuell fürs Arbeiten genutzt werden.