Die Schuldhaftentlassung beschreibt den Prozess, bei dem ein Mitdarlehensnehmer aus einer bestehenden Finanzierung entlassen wird. Besonders häufig ist das der Fall, wenn es zu einer Trennung kommt. Es kann aber auch möglich sein, für sich selbst eine Schuldhaftentlassung durchzuführen und das Darlehen auf einen anderen Kreditnehmer zu übertragen. Hierbei wird von einem Schuldnerwechsel gesprochen.

Schuldhaftentlassung

Die Besonderheiten bei einem Kreditvertrag

Wenn mehrere Darlehensnehmer einen Kreditvertrag unterzeichnen, dann sind sie auch gemeinsam für den Begleich der monatlichen Raten zuständig. Sehr häufig wird ein Darlehen für die Finanzierung einer Immobilie von mehreren Personen aufgenommen. Mit dem Bausparvertrag und der Finanzierung stehen dann beide Darlehensnehmer gesamtschuldnerisch in der Pflicht. Kommt es zu einer Trennung, das Darlehen läuft aber noch, kann eine Schuldhaftentlassung durchgeführt werden.

Ebenfalls möglich ist dieses Szenario dann, wenn es sich um einen normalen Darlehensvertrag handelt, bei dem zwei Parteien vermerkt sind. Eine Partei möchte den Vertrag nun verlassen. Es handelt sich auch hierbei um eine Schuldhaftentlassung, die durch die Bank genehmigt werden muss.

Zudem kann der Begriff der Schuldhaftentlassung auch im Zusammenhang mit dem Vertragswechsel genannt werden. Möchte der Partner, ein Elternteil oder auch eine andere Person dem Darlehensnehmer den Darlehensvertrag abnehmen, erfolgt ein Wechsel des Schuldners, bei dem eine Schuldhaftentlassung durchgeführt werden muss.

Die Schuldhaftentlassung bei einer Immobilienfinanzierung nach Scheidung

Wenn es bei einer Trennung unter anderem um die Frage geht, was mit der Immobilie passiert, gibt es verschiedene Szenarien. In den wenigsten Fällen ist einer der Ehepartner der Alleineigentümer. Wenn dies jedoch der aktuelle Fall ist, dann kann mit einem Zugewinnausgleich gearbeitet werden. Anders sieht es aus, wenn beide Ehepartner im Grundbuch stehen und auch die Finanzierung bedienen.

Es muss ein Antrag auf Schuldhaftentlassung gestellt werden, der durch die Bank geprüft wird. Dabei wird geschaut, ob es durch den einzelnen Partner möglich ist, den Kredit zu tragen. Wenn die Sollzinsbindung dann abgelaufen ist, kann durch den Partner auch eine Anschlussfinanzierung erwirkt werden.

Wenn beide Darlehensnehmer aus dem Kredit aussteigen möchten, dann gibt es auch verschiedene Wege. Die Restschuld kann direkt beglichen werden. In dem Fall ist es aber möglich, dass eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden muss. Einfacher ist es daher, sich für die Schuldhaftentlassung zu entscheiden und als alleiniger Kreditgeber das Darlehen weiter zu bedienen.

In einigen Fällen wird eine Teilungsversteigerung bei einer Immobilie durchgeführt. Hier ist es hilfreich, sich eine rechtliche Beratung zu holen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die Eheleute keine Einigung finden können.

Die Voraussetzungen und Unterlagen für die Schuldhaftentlassung

Wenn eine Schuldhaftentlassung bei der Bank beantragt werden soll, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Diese beziehen sich auf die Bonität des Debitors sowie eine weitere Bonitätsprüfung, der zugestimmt werden muss.

Einzureichen ist durch den neuen Debitor eine vertrauliche Selbstauskunft. Zudem sind aktuelle Unterlagen zum Einkommen und auch ein Übertragungsvertrag und eine Trennungsvereinbarung einzureichen.

Bei einer Immobilie benötigt die Bank zusätzlich die aktuelle Berechnung der Wohnfläche sowie eine Baubeschreibung. Damit alle Unterlagen gesammelt eingereicht werden können ist es hilfreich, sich erst einmal bei der Bank zu erkundigen und dann die Schuldhaftentlassung mit allen notwendigen Voraussetzungen und Nachweisen zu beantragen.