Bei der Immobilienfinanzierung steht in der Regel ein hoher Betrag im Fokus, der finanziert werden muss. Eine Umschuldung für Ihren Hauskredit oder Modernisierungskredit kann daher sinnvoll sein, wenn Sie Ihren Altkredit mit einem neuen Darlehen mit besserem Zinssatz ablösen können. Allerdings ist es für Sie als Kreditnehmer bei der Anschlussfinanzierung wichtig darauf zu achten, ob noch eine Zinsbindung besteht und ob eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden muss.

Darlehen kann nach mehr als zehn Jahren gekündigt werden

Ein Umschuldungskredit für einen Immobilienkredit ist gar nicht so einfach umzusetzen. Für die Bank, die Ihnen als Darlehensnehmer den Altkredit zur Verfügung stellt, bedeutet dies einen hohen Verlust an Zinsen. Zwar können Sie meist eine Sondertilgung durchführen. Die komplette Ablösung ist ohne Kosten und ohne Probleme jedoch nicht so einfach möglich.

Ist Ihr Darlehen bereits zehn Jahre oder auch älter, dann können Sie es normalerweise direkt kündigen. Achten Sie auf die Kündigungsfrist. Eine Vorfälligkeitsentschädigung darf nicht berechnet werden.

Darlehen zum Ende der Zinsbindungsfrist kündigen

Ein Hauskredit oder ein Baukredit haben in der Regel eine Zinsbindungsfrist, die nach einer bestimmten Zeit ausläuft. Das ist anders als bei einem Ratenkredit. Bei einem Ratenkredit bleibt der Zinssatz über die Laufzeit gleich. Allerdings liegt er meist auch höher. Um die Zinsersparnis bei Ihrem Immobiliendarlehen zu erhöhen, können Sie eine Umfinanzierung durchführen.

Nachdem die Sollzinsbindung abgelaufen ist, können Sie Ihre Restschuld prüfen. Sie haben nun die Möglichkeit, ohne zusätzliche Kosten einen neuen Darlehensvertrag abzuschließen und von einem Zinsvorteil zu profitieren. Achten Sie jedoch darauf, dass das Zinsniveau möglichst niedrig ist und Sie die Zinskonditionen ebenfalls für einen bestimmten Zeitraum binden können.

Im Kündigungsrecht ist vermerkt, dass Sie den Immobiliendarlehen zum Ende der Frist kündigen können. Nehmen Sie dafür rechtzeitig mit der Bank Kontakt auf.

Aber: Wenn Sie sich für die Anschlussfinanzierung eine andere Bank suchen, muss auch die Grundschuld um getragen werden. Das geht mit Kosten für den Notar einher.

Umschuldung vor dem Ende der Zinsbindungsfrist

Es kann natürlich auch sein, dass Sie für die restliche Kreditsumme einen Darlehensgeber gefunden haben, der einen deutlich geringeren Zinssatz hat, weil wir uns in einer Niedrigzinsphase befinden. Im Rahmen des Altvertrages kann es nun aber schwierig werden, das Baudarlehen und die Immobilienfinanzierung zu kündigen. Die Banken dürfen für entgangene Zinsen eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Hier ist es nun wichtig zu schauen, ob es sich lohnt, den Kredit abzulösen. Oft sparen Sie dann nicht viel, wenn umgeschuldet wird.

Die Nutzung eines Forward-Darlehens

Sie haben noch einiges an Restlaufzeit bis zum Ende der Zinsbindungsfrist? Dann können Sie sich in einer Niedrigzinsphase mit einem Forward-Darlehen den günstigen Zinssatz beim Kreditgeber sichern.

Das Forward-Darlehen wird über den Kreditvertrag vermerkt. Es schließt an die Frist der Zinsbindung an und enthält den dann offenen Kreditbetrag. Prüfen Sie im Kreditangebot, ob es einen Aufschlag gibt und wie hoch dann der Zinsunterschied ist. Hierbei handelt es sich zwar nicht direkt um eine Kreditumschuldung. Sie können sich für die Zukunft jedoch einen aktuellen günstigen Zinssatz sichern.

Sie wissen zudem schon einige Jahre vor der Frist der Zinsbindung, wie lange Sie noch das Darlehen zurückzahlen und wann Sie schuldenfrei sind.