Nicht allein die Kosten der täglichen Lebenshaltung können Menschen finanziell stark belasten oder gar überfordern. Auch auf eventuelle Unterhaltsforderungen für Ehegatten oder Kinder trifft das zu. Gerade wenn neben erwähnten Unterhaltsverpflichtungen noch weitere zwingende Zahlungsverpflichtungen – so etwa Kreditraten – bestehen ist das in der Praxis häufig der Fall. Deshalb haben Betroffene nicht selten diverse Fragen in Bezug auf die Möglichkeit der sogenannten Privatinsolvenz.

Privatinsolvenz Unterhalt

Unterhaltszahlungsrückstände und Privatinsolvenz

In Deutschland haben die Unterhaltszahlungen einen besonders hohen Stellenwert. Aus diesem Grund werden unter bestimmten Umständen diese von den Behörden bezahlt. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Schuldner dem Unterhaltsgläubiger, ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, wobei der Grund erstmal keine Rolle spielt. Es wird also zum Beispiel für unterhaltspflichtige Ehegatten auch Hartz 4 gewährt.

Unterhaltspflichtige Kinder hingegen bekommen einen festgelegten Unterhaltsvorschuss. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass der unterhaltspflichtige damit von seinen Zahlungspflichten entbunden wird. Die Behörden fordern diese Zahlungen natürlich zurück. Es ist also nicht unbedingt selten, dass Unterhaltspflichten bei einigen zu Schulden führen und schlussendlich auch zur Schuldenfalle.

Bei Unterhaltsschulden handelt es sich um Schulden, welche im Falle von einem Insolvenzverfahren auch von der Restschuldbefreiung betroffen sind. Dabei ist es aber wichtig, dass die Unterhaltsschulden schon zu dem Zeitpunkt des Insolvenzantrags vorhanden waren. Die Unterhaltsansprüche bestehen aber auch weiterhin.

Keine unerlaubten Handlungen vornehmen

Wer unterhaltspflichtig ist, steht wortwörtlich in der Pflicht, diesen Unterhaltsverpflichtungen auch nachzugehen. Wer den berechtigten Forderungen nicht nachkommt, macht sich sogar strafbar. Des Weiteren gehen die Zahlungen des Unterhalts auch vor andere Zahlungen, sodass diese quasi privilegiert sind.

Gut zu wissen: Wenn Sie trotz ausreichendem Nettoeinkommen zum Schuldner werden und berechtigte Unterhaltsansprüche nicht von Ihnen beglichen werden, können Sie durch die Unterhaltsberechtigten oder Behörden angezeigt werden. In diesem Fall verhalten Sie sich pflichtwidrig, was sich beim Insolvenzgereicht natürlich negativ auswirken kann. Innerhalb von einem Verbraucherinsolvenzverfahren könnte Sie das die Restschuldbefreiung und somit die Möglichkeit auf ein schuldenfreies Leben kosten. Wenn es zu einer solchen Geltendmachung kommt, müssen Sie als Unterhaltsschuldner innerhalb von 14 Tagen Wiederspruch einlegen. Das gilt auch dann, wenn es schon im Vorfeld rechtskräftige Verurteilung wegen der Verletzung der Unterhaltspflicht gab.

Der Unterhalt in der Privatinsolvenz

Unterhaltspflichten können nicht umgangen werden. Die Unterhaltsverpflichteten bleiben als auch während der Insolvenz in der Pflicht, Kindesunterhalt bzw. Unterhalt für den Expartner zu bezahlen. Auch jetzt haben diese immer Vorrang vor allen anderen Forderungen. Daran ändern auch die Eröffnung einer Verbraucherinsolvenz nichts. Das bedeutet, dass auch während der Wohlverhaltensphase bzw. Wohlverhaltensperiode der Kindesunterhalt gezahlt werden muss. Dabei richtet sich die Höhe vom Kindesgehalt am Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen. Als Grundlage dient die Düsseldorfer Tabelle, welche nun auch Vorrang vor der Insolvenztabelle hat.

Vom Nettogehalt ist also zuerst der Unterhalt zu bezahlen, sodass die Insolvenzforderungen hinten angestellt werden. Insolvenzgläubiger erhalten also das Geld erst im Anschluss. Das bedeutet auch, dass der Unterhalt während der Wohlverhaltensphase auf den jeweiligen Selbstbehalt von dem Betroffenen angerechnet wird. Nur dann, wenn nach dem Abzug der zu leistenden Zahlungen auch noch pfändbares Einkommen vorhanden ist, wird dieses an den Insolvenzverwalter gegeben, sodass es zur Insolvenzmasse gehört, die an die Insolvenzgläubiger verteilt wird. Wenn es jedoch nur noch unpfändbares Geld gibt, kann dieses auch nicht konfisziert werden, sodass laut Insolvenzordnung der Gläubiger leider leer ausgeht. Wo genau die Pfändungsgrenzen liegen, kann der Pfändungstabelle entnommen werden. Wichtig ist es jedoch, sich als Insolvenzschuldner das Pfändungsfreie Konto einzurichten. Hier kann nur das Geld gepfändet werden, welches über der Pfändungsfreigrenze bzw. dem Pfändungsfreibetrag liegt. Hier hilft auch ein Insolvenzberater gerne weiter.

Die Düsseldorfer Tabelle

Mit der sogenannten Düsseldorfer Tabelle wird der Unterhalt bzw. dessen Höhe festgelegt. Dabei spielt auch das Alter der Kinder eine Rolle, zum Beispiel, ob es minderjährige Kinder sind oder nicht. Die Tabelle selbst gibt es schon seit 1962. Alle zwei Jahre wird diese jedoch der Einkommensentwicklung angepasst, sodass sich ein Blick in die Tabelle lohnt, um sich eine erste Übersicht zu verschaffen. In der Tabelle selbst wird aber nicht nur der Kindesunterhalt festgelegt, sondern ebenso der Unterhalt für den Ehegatten.