Sie müssen in die Privatinsolvenz gehen und sind sich nicht sicher, was alles als Einkommen zählt und wo der Pfändungsschutz greift? Die Pfändungsfreigrenze ist für Sie ein wichtiger Aspekt, um berechnen zu können, wie hoch das Einkommen ist, das Sie in der Insolvenz noch haben. Dabei stellt sich unter anderem die Frage, ob auch in der Verbraucherinsolvenz das Kindergeld in die Berechnungen einbezogen wird oder ob dies pfändungsfrei ist.

Privatinsolvenz: Kindergeld

Das ist für Sie wichtig zu wissen

Haben Sie eine Privatinsolvenz angemeldet, wird sich der Treuhänder an Ihren Arbeitgeber wenden. Dieser bekommt nun den Auftrag, dass Sie nur noch den Anteil des Einkommens erhalten, der nicht der Pfändung unterliegt. Wie hoch dieser Anteil ist, hängt von Ihren Lebensverhältnissen ab. Sie können nach dem Grundfreibetrag in der Pfändungstabelle schauen. Das Existenzminimum darf natürlich nicht unterschritten werden. Berechnet wird dabei der Anteil für Sie selbst und zusätzlich für weitere unterhaltspflichtige Personen in Ihrem Haushalt. So müssen Sie trotz Insolvenz der Unterhaltspflicht nachkommen können.

Der Schutz des Kindergeldes

Sie erhalten das Kindergeld von der Familienkasse. Es handelt sich um eine zweckgebundene Zahlung, die für Sie und Ihren Ehepartner sowie die gemeinsamen Kinder gezahlt wird. Das Geld ist dafür gedacht, die Unterhaltsansprüche der Kinder bedienen zu können. Diese haben ein Anrecht auf Bekleidung, Nahrungsmittel und Wohnraum und dafür wird auch das Kindergeld zur Verfügung gestellt. Es ist daher unpfändbar.

Zudem wird Ihr Pfändungsfreibetrag auch nicht nach unten angepasst. Der Gesetzgeber ist sich darüber bewusst, dass das Kindergeld die benötigten Unterhaltsansprüche nicht decken kann und Sie daher selbst noch zusätzlich für den Unterhalt beitragen. Daher wird dieser Faktor auch bei einer Privatinsolvenz berücksichtigt.

Auszahlung des Kindergeldes wird durch die Bank verweigert

Sie haben noch ein Pfändungsschutzkonto, um sich vor einer Kontopfändung zu schützen und das Arbeitseinkommen geht auf ein normales Konto? Ihre Bank wird informiert, wenn Sie die Privatinsolvenz durchlaufen. Die Bank kennt auch die Pfändungsgrenze und zahlt nur das Geld aus, das bis an diese Grenze reicht. Beträge, die darüber liegen, werden nicht ausgezahlt. Hier kann es dann zu einem Problem kommen, wenn Sie Kinder haben und das Kindergeld ebenfalls auf Ihr Konto geht. Es wird erst einmal gepfändet.

Sie sollten sich nun an den Treuhänder wenden. Dieser weiß, dass Sie unterhaltsberechtigte Kinder haben und wird den Unterhalt für die Kinder sowie das Kindergeld freigeben.

Wichtig: Einige Insolvenzverwalter ziehen vom Konto das Kindergeld ein. Das ist nicht erlaubt. Damit Sie dagegen vorgehen können, wenden Sie sich direkt an das Insolvenzgericht. Benötigen Sie rechtlichen Beistand, können Sie einen Beratungsschein beantragen und dann die Hilfe eines Anwalts in Anspruch nehmen.