Fließt das Auto bei einer Privatinsolvenz in die Insolvenzmasse hinein? Wenn Sie vor der Entscheidung stehen, ob Sie die Verbraucherinsolvenz angehen, um so nach der Wohlverhaltensphase eine Befreiung der Restschuld zu erhalten, kommt oft Unsicherheit darüber auf, wie es eigentlich mit dem Auto aussieht. Hier gibt es klare Regelungen, ob und wann es verwertet oder gepfändet werden darf.

Privatinsolvenz Auto

Sie haben Ihr Auto finanziert

Ihr Fahrzeug ist finanziert und die Autofinanzierung noch nicht abgeschlossen? Dann greift der Pfändungsschutz hier nicht und es spielt in der Schuldenanalyse eine wichtige Rolle. In dem Fall ist die Bank Ihr Gläubiger. Das bedeutet, der Treuhänder wird sich an die Bank wenden und ihn darüber informieren, dass eine Insolvenz geplant ist. Die Bank wird die Finanzierung kündigen. Das Auto muss verkauft werden. Der Erlös aus dem Verkauf geht in die Insolvenzmasse über.

Sie haben Ihr Auto schon bezahlt

Wenn Sie Ihr Fahrzeug schon bezahlt haben, kommt es vor allem auf den Wert an, ob eine Unpfändbarkeit besteht oder ob er in die Insolvenzmasse einfließen muss. Bei einem Fahrzeug mit einem hohen Wert wird dieses verkauft und das Geld zur Tilgung der Schulden verwendet.

Auch ältere Fahrzeuge, die keinen so hohen Wert mehr haben, können verpfändet werden. Hier haben Sie jedoch die Möglichkeit, durch einen Nachweis die Forderung anfechten zu können. Haben Sie beispielsweise einen Schwerbehindertenausweis und ein Auto, das speziell auf Ihre Behinderung zugeschnitten ist, kann dies dafür sorgen, dass Sie das Fahrzeug behalten dürfen. Können Sie nachweisen, dass Sie ohne Auto nicht zur Arbeit kommen, ist das ebenfalls ein Grund.

Wichtig: Es kann sein, dass der Treuhänder dennoch möchte, dass Sie den Wagen herausgeben. Eine Lösung ist es dann, den festgestellten Wert an den Treuhänder auszuzahlen und ihm so den Wagen abzukaufen. Teilweise kann es notwendig sein, ein neues Fahrzeug zu kaufen, das deutlich günstiger ist.

Beziehen Sie soziale Leistungen und sind arbeitslos, ist es nicht möglich anzugeben, dass Sie das Fahrzeug für den Weg zur Arbeit brauchen. In dem Fall wird der Insolvenzverwalter den Verkauf fordern. Diesem können Sie nur entgehen, wenn Sie demnächst eine Arbeitsstelle antreten und nachweisen können, dass Sie diese nur mit einem Fahrzeug erreichen können.

Ihr Fahrzeug ist geleast

Sie fahren einen Leasingwagen? Dieser kann natürlich nicht in die Insolvenzmasse einfließen. Sie müssen das Fahrzeug an den Vertragspartner zurückgeben, wenn dieser eine Herausgabe fordert. Teilweise ist es auch möglich, den Vertrag auf jemand anderen zu übertragen, wie ein Mitglied Ihrer Familie.

Sie kaufen ein Auto in der Wohlverhaltensperiode

Befinden Sie sich in dieser Phase, dürfen Sie keine Schulden machen. Kaufen Sie ein Auto, ist der Preis nur durch Barmittel begleichbar. Bei einem Kaufangebot für einen günstigen Gebrauchtwagen erhalten Sie normalerweise keine Probleme mit dem Treuhänder.

Sie haben ein Auto, das Ihnen nicht gehört

Möglicherweise fahren Sie dauerhaft ein Fahrzeug, dessen Besitzer Sie gar nicht sind, weil es einem Verwandten gehört. Das Auto hat dann mit der Insolvenzmasse nichts zu tun. Wenn Sie darüber nachdenken, Ihr eigenes Fahrzeug jetzt noch an Verwandte zu übertragen, bevor Sie in die Insolvenz gehen, kann dies jedoch zu Problemen führen. In dem Fall ist es möglich, dass der Treuhänder diese feststellt. Es kann dazu kommen, dass Sie dann keine Restschuldbefreiung erhalten.

Die Kosten für das Fahrzeug

Wenn Sie ein Fahrzeug haben, dann fallen für dieses auch Kosten an. Bedenken Sie, dass Sie lediglich das Einkommen zur Verfügung haben, das bis an die nicht pfändbare Grenze reicht. So müssen Sie die Versicherung und die Steuern zahlen, Reparaturen und Ersatzteile tragen. Teilweise kann es dann doch sinnvoller sein, sich dafür zu entscheiden, während der Wohlverhaltensphase kein Auto zu nutzen.

Fazit: Das Auto gehört zu den Vermögenswerten

Natürlich ist es für Sie eine große Umstellung bei einer Überschuldung, möglicherweise auf ein Auto verzichten zu können. Stehen Sie jedoch vor der Privatinsolvenz, ist es nicht sinnvoll zu überlegen, ob Sie möglicherweise das Fahrzeug noch schützen können. Gehen Sie offen damit um, dass Sie mit dem Auto einen Wert haben, der in die Insolvenzmasse einfließen kann. Schaffen Sie es, das Fahrzeug behalten zu können, sollte Ihnen bewusst sein, dass Sie auch die Nebenkosten dafür tragen müssen. Geben Sie das Auto beim Insolvenzgericht, nicht als Wertgegenstand an, kann es Ihnen passieren, dass Ihnen die Befreiung der Restschuld entzogen wird und Sie nach der Wohlverhaltenszeit weiterhin, nicht schuldenfrei, in der Schuldenfalle sind.