Wer als Kreditnehmer ein Darlehen in Anspruch nehmen möchte, der hat sicher auch schon von der Bonitätsprüfung gehört. Banken und Kreditgeber prüfen vor der Kreditzusage erst einmal das Zahlungsweise des Kunden. Dafür wird die Bonitätsprüfung durchgeführt. Durch eine Anfrage bei verschiedenen Auskunftsdateien, kann der Darlehensgeber mehr zur Zahlungsmoral des Kunden erfahren und einen möglichen Ausfall besser einschätzen.

Bonitätsprüfung

Die Arbeit von Schuldnerverzeichnissen

Das wohl bekannteste Schuldnerverzeichnis ist die SCHUFA. Tatsächlich handelt es sich hierbei um eine Wirtschaftsauskunftei, die Daten über Bürger sammelt. Hier werden vor allem Negativmerkmale vermerkt. Aber auch positive Aspekte in Bezug auf die Zahlungsfähigkeit sind hier zu finden. So wird in das Verzeichnis eingetragen, wenn der Kreditnehmer einen Vertrag abschließt, bei dem eine dauerhafte Zahlung erfolgen muss, wie bei einem Leasingvertrag. Sollte die Zahlung nicht getätigt werden, wird dies ebenfalls vermerkt. Auch Insolvenzen und Kreditanfragen sind in der Auskunftei zu finden.

Aus allen vorhandenen Vermerken errechnet sich ein sogenannter Scorewert. Dieser Bonitätsscore gibt den Banken Aufschluss darüber, ob bei dem Kreditgeschäft möglicherweise ein höheres Risiko für den Zahlungsausfall besteht. Wenn dies der Fall ist, kann der Kredit abgelehnt werden. Je nach Score ist es aber auch möglich, dass der Darlehensnehmer ein Angebot mit einem höheren Zinssatz erhält.

Der Bonitätscheck zum eigenen Bonitätswert kann auch einmal jährlich durch den Kreditnehmer selbst durchgeführt werden. Das ist sogar zu empfehlen, denn teilweise ist der Infoscore nicht korrekt oder es wurden Vermerke, die bereits gelöscht werden dürfen, noch nicht entfernt. Löschfristen werden häufig nicht beachtet. Es kann eine Forderung gestellt werden, das anzupassen und so den Score zu korrigieren.

Wichtig: Ein laufendes Inkassoverfahren, bestehende Mahnbescheide und eidesstattliche Versicherungen sind ebenfalls mögliche Gründe, warum die Risikoeinschätzung negativ ausfallen kann.

Warum benötigt die Bank bei der Kreditvergabe eine Kreditwürdigkeitsprüfung?

Unabhängig von der Kreditsumme führt die Bank eine Prüfung der Bonitätsdaten durch. Dies hängt damit zusammen, dass sie mit dem Darlehen in Vorleistung geht und darauf angewiesen ist, dass die Monatsraten durch den Darlehensnehmer zu begleichen ist. Die Vermögensverhältnisse und das Einkommen sind ein Punkt in Bezug auf die Bonität. Aber auch das Zahlungsverhalten und der Bonitätswert spielen eine wichtige Rolle.

Ein weiterer wichtiger Aspekt im diesem Zusammenhang sind die Kreditkonditionen. Zahlreiche Darlehensgeber bieten bonitätsabhängige Zinsen. Das heißt, die Zinsen werden an das Risiko für einen Ausfall angepasst. Der Debitor, der ein besonders geringes Risiko hat, bekommt einen deutlich günstigeren Zinssatz, als ein Kreditnehmer mit einem sehr hohen Ausfallrisiko.

Wichtig: Es gibt auch bonitätsunabhängige Kredite. Hier erhält jeder Kreditnehmer denselben Zinssatz. Aber auch bei diesen Krediten erfolgt eine Bonitätsprüfung. Es kann zu einer Ablehnung für den Ratenkredit kommen, wenn deutlich wird, dass der Debitor einen schlechten Score hat.

Muss der Bonitätsprüfung zugestimmt werden?

Wer einen Kreditantrag stellt und eine Kreditaufnahme durchführen möchte, der stimmt normalerweise auch einer Bonitätsabfrage zu. Es werden die Personendaten angegeben, Informationen rund um die Vermögensverhältnisse, Familienstand und dem Wohnort. Zum Abschluss fragt der Kreditgeber, ob der Antragsteller einer Bonitätsprüfung zustimmt. Wenn er dieser nicht zustimmt, dann wird der Antrag direkt abgelehnt.

Die Bonitätsabfrage zur Risikoeinschätzung ist ein wichtiger Punkt für die Bank. Die Ausfallwahrscheinlichkeit bei den Kunden ist immer unterschiedlich. Generell ist ein Kredit ein Risiko. Wenn der Score des Darlehensnehmers jedoch bereits relativ schlecht ist, kann die Bank so abschätzen, ob sie der Darlehensvergabe wirklich zustimmen möchte. Jede Bank hat hier in ihrer Grundverordnung eigene Vorgaben. Daher kann es sein, dass der Darlehensnehmers bei der einen Bank kein Darlehen erhält, ein anderer Kreditgeber dieses jedoch zur Verfügung stellt.